Ein Ehepaar muss sich seit Donnerstag aufgrund angeblicher versuchter Anstiftung zum Mord vor dem Hamburger Landgericht verantworten. Die Angeklagten, eine 49-jährige Ärztin und ihr 51-jähriger Ehemann sollen im Darknet versucht haben einen Auftragsmord an ihrem früheren Lebenspartner zu veranlassen. Dem Paar warf die Staatsanwaltschaft vor, 15․000 US-Dollar in Bitcoin an eine Betrugsplattform gezahlt zu haben die den Auftrag jedoch nie ausgeführt hat.
Sorgerechtsstreit treibt Frau und Mann in die Kriminalität
Der Sorgerechtsstreit um ihre gemeinsame Tochter soll der Auslöser für das kriminelle Verhalten des Paares gewesen sein. Zwischen Januar und März dieses Jahres posteten sie auf einer Darknet-Plattform einen Auftrag zur Ermordung ihres ehemaligen Lebenspartners. Sie gaben die Anschrift des Mannes und ebenfalls ein Foto als Identifikation an. Die Plattform antwortete mit der Forderung nach 15․000 US-Dollar in Bitcoin als Vorauszahlung auf ein Treuhandkonto.
Das Ehepaar leistete der Forderung Folge jedoch der Mordauftrag wurde nie ausgeführt, da es sich um eine Betrugsplattform gehandelt haben soll. Auch ein zweiter Versuch scheiterte wie das Paar sich an einen anderen Darknet-User wandte und ihm die gleichen Informationen übermittelte. Dieser User war jedoch auch ein Betrüger.
Fehlgeschlagene Darknet-Auftragsmorde werden vom FBI aufgedeckt
Ende März teilte die Plattform den Angeklagten mit, dass das eingezahlte Geld nicht zurückerstattet werden würde. Der Fall kam durch einen Hinweis des FBI ins Rollen das das Bundeskriminalamt informierte. Die Angeklagten werden sich weiterhin im Gericht verantworten müssen, da der Prozess für den 14. Dezember angesetzt ist.
Verteidigung beruft sich auf psychische Erkrankungen
Die Verteidigung der Angeklagten beruft sich auf psychische Erkrankungen als möglichen Grund für das kriminelle Verhalten. Während der Anklageverlesung soll sich die Ärztin die Ohren zugehalten und jegliche Kommunikation mit der Vorsitzenden Richterin verweigert haben. Der Ehemann hat sich bisher noch nicht zu den Vorwürfen geäußert. Die Verteidigerin bemängelte das fehlende Vorgutachten über den psychischen Zustand ihrer Mandantin.
Darknet-Mordaufträge sind illegal und führen meistens zu Strafverfolgung. Essenziell bleibt sich bewusst zu sein: Das Darknet nicht nur für illegale Aktivitäten genutzt wird, allerdings auch für legitime Zwecke wie dem Schutz der Privatsphäre.
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