
Das Ministerium für nationale Bildung in Frankreich hat Bildungseinrichtungen aufgefordert die Nutzung von Microsoft Office 365 und Google Workspace einzustellen. In einer Antwort an den Abgeordneten Philippe Latombe begründete das Ministerium, dass beide Anwendungen nicht mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der nationalen Cloud-Strategie "Cloud at the Center" vereinbar seien. Beide Anwendungen werden zwar kostenlos von den Unternehmen bereitgestellt freilich entsprechen sie nicht den Datenschutzanforderungen der DSGVO und erfüllen nicht die Anforderungen an die Sicherheit von Cloud-Angeboten.
Die Kritik von Philippe Latombe
Der französische Abgeordnete Philippe Latombe hatte das Bildungsministerium im August 2022 aufgefordert die Nutzung von Microsoft Office 365 und Google Workspace in Schulen zu überprüfen. Er kritisierte insbesondere den unlauteren Wettbewerb zwischen den beiden Unternehmen die kostenlose Angebote für Schülerinnen und Schüler bereitstellten. Zudem war er besorgt über den Datenschutz bei der Nutzung dieser Anwendungen.
Die Antwort des Bildungsministeriums
Das Bildungsministerium bestätigte die Bedenken von Philippe Latombe und erklärte, dass die beiden Anwendungen nicht mit der DSGVO und der nationalen Cloud-Strategie vereinbar seien. Die nationalen Regeln für die Nutzung von IT in der öffentlichen Verwaltung Dinum genannt erfordern, dass private Anbieter bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen. Die SecNumCloud-Zertifizierung von ANSSI ist eine davon. Die Anwendungen müssen zudem vor Gesetzen außerhalb Europas geschützt sein die sich nicht an europäisches oder französisches Recht halten. Insbesondere müssen personenbezogene Daten von Franzosen innerhalb der europäischen Grenzen aufbewahrt werden um die DSGVO einzuhalten.
Alternative Empfehlungen der CNIL
Die lokalen Behörden die zur Verwendung die Computerausrüstung in den Schulen verantwortlich sind, müssen den Anweisungen des Bildungsministeriums folgen. Sie haben die Wahl der Hardware und des Software-Ökosystems, das in den Klassen verwendet wird. CNIL empfiehlt den Institutionen, kollaborative Suiten zu nutzen die von Dienstanbietern ausgehen die ausschließlich europäischem Recht unterliegen und die welche Daten innerhalb der Europäischen Union hosten und nicht in die USA übertragen. In Deutschland gibt es ähnliche Bestrebungen, bei denen der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Dr. Stefan Brink die Nutzung von Microsoft Office 365 an Schulen untersagte.
Kommentare
Frankreichs Schulen müssen auf Microsoft Office 365 und Google Workspace verzichten und auf alternative Anwendungen umsteigen die den Datenschutzanforderungen der DSGVO entsprechen und mit den nationalen Regeln für die Nutzung von IT in der öffentlichen Verwaltung konform gehen. CNIL empfiehlt den Einsatz von kollaborativen Suiten die ausschließlich europäischem Recht unterliegen und die Daten innerhalb der Europäischen Union hosten. Andere Länder wie Deutschland verfolgen ähnliche Bestrebungen um den Datenschutz in Schulen zu gewährleisten.