
Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat eine Debatte über die Einführung einer Obergrenze für Bargeldzahlungen von 10.000 Euro ausgelöst. Ziel sei es, Geldwäsche durch kriminelle Aktivitäten zu erschweren. Doch der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) kritisiert den Vorstoß und betont, dass Bargeld für viele Verbraucher ein wichtiges Zahlungsmittel sei. Die Vorsitzende des Teams Finanzmarkt beim VZBV, Dorothea Mohn, fordert stattdessen, dass die Bundesregierung Maßnahmen zur Sicherung des Bargeldes ergreifen solle. Die Vorschrift gegen Geldwäsche, die bereits im Juli letzten Jahres von der EU-Kommission vorgestellt wurde, soll noch dieses Jahr umgesetzt werden. In 18 von 27 EU-Mitgliedstaaten gibt es jedoch bereits Barzahlungs-Obergrenzen, die sich jedoch in ihrer Höhe unterscheiden.
Bundesinnenministerin Faeser plant weitere konkrete Konzepte zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität auf der Herbsttagung des Bundeskriminalamts in Wiesbaden. Während Sicherheitsbehörden Zustimmung für den Vorstoß signalisieren, gibt es auch Kritik von der Union, wie beispielsweise von Frank Schäffler, FDP-Bundestagsabgeordneter, der die Einführung einer Bargeldobergrenze als Freiheitsentzug bezeichnete. Auch Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) hält die Pläne von Faeser für unverhältnismäßig und wenig geeignet zur Bekämpfung der Kriminalität. Geldwäsche-Experte Sebastian Fiedler von der SPD-Bundestagsfraktion hingegen verteidigt den Vorstoß und betont, dass eine allgemeine Bargeldobergrenze ein wirksames Instrument zur Erschwerung von Geldwäsche sei, wie eine Analyse der EU-Polizeibehörde Europol gezeigt habe.
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