Innenministerin Faeser fordert Bargeldobergrenze zur Bekämpfung von Geldwäsche

Innenministerin Nancy Faeser fordert Bargeldobergrenze

Die SPD-Innenministerin Nancy Faeser hat sich für eine Bargeldobergrenze ausgesprochen, um Geldwäsche zu erschweren. Sie schlägt eine Beschränkung von 10.000 Euro vor. Dies ist Teil eines europaweiten Maßnahmenpakets gegen Geldwäsche, das von der EU-Kommission im Juli letzten Jahres vorgestellt wurde. Finanzmarktkommissarin McGuinness bezeichnete das Paket als "Big Bang" im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.



Faeser möchte, dass Deutschland sich an dieser Maßnahme beteiligt und eine Bargeld-Obergrenze von 10.000 Euro einführt. Sie begründet dies damit, dass eine solche Obergrenze die Gefahr verringert, dass Vermögenswerte von Kriminellen verschleiert werden. Geschäfte über 10.000 Euro sollen dann elektronisch abgewickelt werden, damit sie für die Behörden nachvollziehbar sind. Dadurch werden Eigentumsstrukturen transparenter, und Grundstückseigentümer können leichter ermittelt werden.



18 der 27 EU-Mitgliedstaaten haben bereits Barzahlungs-Obergrenzen, jedoch in unterschiedlicher Höhe. Griechenland setzt das Limit bei nur 500 Euro an, während Kroatien bei 15.000 Euro liegt. Frankreich hat eine Bargeld-Obergrenze von 1000 Euro für Einheimische und 10.000 Euro für nicht dauerhaft in Frankreich ansässige Personen. Belgien begrenzt Bargeldzahlungen auf 3.000 Euro, die Slowakei auf 5.000 Euro. Staaten wie Deutschland, Österreich, Luxemburg und Zypern gestatten derzeit noch unbegrenzte Bargeldzahlungen.



Bereits 2017 wurde das Thema auf EU-Ebene diskutiert und vor den Risiken von Bargeld gewarnt. Bargeld ermöglicht anonyme Transaktionen, die missbraucht werden können. Beschränkungen für Barzahlungen könnten ein Mittel zur Bekämpfung krimineller Aktivitäten sein, da hohe Bargeldtransaktionen krimineller Organisationen schwer zu kontrollieren sind. Eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro könnte ein erster Schritt in diese Richtung sein.



Debatte um Bargeldobergrenze und anonyme Zahlungen


Die Diskussion um eine mögliche Bargeldobergrenze in Deutschland und die Einschränkung von anonymen Zahlungen beschäftigt derzeit Politik und Gesellschaft. Während Befürworter argumentieren, dass dies die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erleichtern würde, befürchten Kritiker einen Eingriff in die finanzielle Freiheit und eine Verschärfung der Überwachung.



Pro-Argumente für eine Bargeldobergrenze und Einschränkung von anonymen Zahlungen


Befürworter einer Bargeldobergrenze und Einschränkung von anonymen Zahlungen argumentieren, dass dies die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erleichtern würde. Durch die Begrenzung von Barzahlungen könnten die Tätigkeiten terroristischer Netze und andere kriminelle Handlungen erschwert werden, was eine präventive Wirkung entfalten würde. Zudem könnten weitere Ermittlungen erleichtert werden, die der Nachverfolgung von Finanztransaktionen im Rahmen terroristischer Aktivitäten dienen.



Kontra-Argumente gegen eine Bargeldobergrenze und Einschränkung von anonymen Zahlungen


Kritiker einer Bargeldobergrenze und Einschränkung von anonymen Zahlungen befürchten, dass dies unbescholtenen Bürgern die finanzielle Freiheit nehmen würde. Es gehe niemanden etwas an, welche Medikamente oder welches Sexspielzeug jemand einkaufe. Zudem seien Oppositionelle weltweit heute zunehmend auf anonyme Spenden in virtuellen Währungen angewiesen. Eine umfassende Erfassung und dauerhafte Speicherung aller Zahlungen könne zudem zu Hackerangriffen, unberechtigten Ermittlungen und einer abschreckenden Staatsaufsicht über jeden Kauf und jede Spende führen.



Meinungen der Politiker und Experten


Zu dem aktuellen Vorstoß von Innenministerin Nancy Faeser gehen die Meinungen auseinander. Einige sehen die Einschränkung des Zahlungsverkehrs mit Bargeld für bestimmte Geschäfte, etwa für Immobiliengeschäfte, als sinnvolle Maßnahme an. Andere sind jedoch der Ansicht, dass die Innenministerin beim Kampf gegen Geldwäsche und Extremismusfinanzierung auf halbem Weg stehenbleibt und den Ermittlungsbehörden bessere Auskunfts- und Einsichtsbefugnisse in Finanzgeschäfte gewährt werden sollten.



Die Financial Action Task Force (FATF)-Prüfer plädieren für die Einführung einer Obergrenze, obwohl Deutschland eine starke Bindung an Bargeld habe. Währenddessen ist der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU im Bundestag, Stefan Müller, der Ansicht, dass zur Bekämpfung von Gewäsche und Terrorismus keine Bargeldobergrenze von Nöten sei, da in Deutschland bereits scharfe und wirksame Nachweispflichten bestehen, wenn jemand höhere Beträge mit Bargeld zahlen will.



Bundesfinanzkriminalamt in Planung


Als Konsequenz aus den Empfehlungen der FATF-Prüfer strebt Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) den Aufbau eines Bundesfinanzkriminalamts an. Es sollen nicht nur die kleinen Fische ins Netz der Justiz gehen, sondern auch die großen, komplexen Fälle aufgedeckt werden. Hierzu will man der Spur des Geldes folgen, um Deutschland zu keinem Paradies für Geldwäsche mehr werden zu lassen.








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