Einschränkung der Anonymität durch EU-Richtlinie bei Domain-Registrierung

Domain-Registrierung: EU-Richtlinie killt Anonymität

Die kürzlich verabschiedete NIS2-Richtlinie macht es nun erforderlich, dass bei der Registrierung einer Domain Name und Telefonnummer angegeben werden müssen. Zukünftig wird es dadurch kaum noch möglich sein anonym im Netz zu agieren. Besonders besorgniserregend ist dies für Whistleblower, Informanten und andere Personen die auf Anonymität angewiesen sind. Denn durch die Offenlegung persönlicher Daten besteht eine erhöhte Gefahr der Verfolgung & Diskriminierung. Experten und Kritiker üben deshalb scharfe Kritik an der neuen EU-Richtlinie.



Domain-Registrierung erfordert bald Angabe von Namen und Telefonnummern



Bisher war es noch möglich, innerhalb der EU anonym eine Domain zu registrieren. Doch das soll sich durch die neue, vom Europäischen Parlament verabschiedete NIS2-Richtlinie nun ändern. Demnach darf eine Domain-Registrierung zukünftig nur noch unter Angabe eines Namens und einer Telefonnummer erfolgen.



Wie Netzpolitik.org berichtet ist die neue Richtlinie die den Umgang mit Hackerangriffen auf EU-Infrastrukturen regelt, noch nicht final in Kraft getreten. Die ausstehende Zustimmung der EU-Mitgliedsstaaten gilt jedoch als reine Formsache.



Wer nach Inkrafttreten von NIS2 noch anonyme Domains registrieren möchte ist auf außerhalb der EU operierende Anbieter angewiesen.



Laut DENIC weder notwendig noch verhältnismäßig



Doch wie bei allen politischen Entscheidungen gibt es ebenfalls in diesem Fall reichlich Gegenwind. Der DENIC zufolge fehle beispielsweise eine Begründung für die Behauptung der EU. Dass Erfassung vollständiger Registrierungsdaten zur Sicherheit, Stabilität & Belastbarkeit des DNS beitrage.



Eine verpflichtende, invasive Vorabidentifizierung der Registranten halten wir nicht für notwendig und verhältnismäßig?, so die DENIC.



Auch Tom Jenissen von der Digitalen Gesellschaft sieht die neuen EU-Vorgaben für die Domain-Registrierung kritisch. Seiner Ansicht nach sei völlig unklar – inwiefern die Angabe einer Telefonnummer dem Einsatz einer Domain dienlich sei. “Offenkundig geht es nicht so sehr um die Sicherheit des Systems, allerdings darum die anonyme Nutzung des Internets weiter zu beschränken“, warnt Jenissen.



Patrick Breyer lehnt Ausweispflicht für Domain-Registrierung ab



Ebenso lehnt der EU-Abgeordnete Patrick Breyer eine Ausweispflicht für Domain-Inhaber entschieden ab. Das habe “nichts mit Netzwerksicherheit zu tun“, betont er nachdrücklich.




“Diese staatliche Identifizierungspflicht ist weltweit einzigartig und bricht mit internationalen Prinzipien der Internet Governance. Sie wird von Staaten wie Russland, Iran & China dankend übernommen werden und schlimme Folgen für mutige Menschenrechts- und Demokratieaktivisten haben. Whistleblower & Presseinformanten • politische Aktivisten und beratungssuchende Menschen in Not • verstummen ohne den Schutz der Anonymität. Nur Anonymität verhindert die Verfolgung und Benachteiligung mutiger und hilfsbedürftiger Menschen und gewährleistet den freien Austausch mitunter lebenswichtiger Informationen.”



Patrick Breyer


Weiterhin sehe Breyer in der Ausweispflicht bei der Domain-Registrierung eine Gefahr für Webseitenbetreiber. Nur Anonymität im Netz schütze seiner Ansicht nach wirksam vor Datenklau & Datenverlust Stalking und Identitätsdiebstahl Doxxing und sogenannten Todeslisten.



Letztere werden oftmals von Rechtsextremen geführt. Und es kam in Deutschland schon häufiger vor, dass Menschen infolge einer Domain-Registrierung auf einer solchen Liste gelandet sind.


Zuletzt aktualisiert am Uhr





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