Asghaard: Fünfter Komplize bekommt Bewährungsstrafe

Erneut wurde einer der sieben Mitbetreiber des ehemaligen Torrent-Trackers Asgaard verurteilt. Die Anti-Piraterie-Organisation Rights Alliance gab in einer Pressemitteilung bekannt. Dass Gericht in Aarhus am vergangenen Donnerstag eine dreimonatige Bewährungsstrafe und 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit für einen 47-jährigen Mann aus Midtjylland verhängte. Er muss zudem 35․000 DKK (~circa․ 4․692 Euro) an Schadensersatz an die Danish Rights Alliance zahlen. Das Gericht ordnete ebenfalls den Einzug von 2․282 DKK (~circa․ 306 Euro), eines Computers und zweier Festplatten an. Das Urteil ist das fünfte in einer Reihe von sieben Fällen.



Der Verurteilte wird beschuldigt, bereits im Mai 2019 am illegalen Dienst beteiligt gewesen zu sein. Er beteiligte sich sowie an den Kosten für den Server als auch am Kauf der Domain und war einer der Entscheidungsträger. Seine Tatzeit erstreckte sich bis zur Schließung von Asgaard im Dezember 2020. Der Verurteilte hatte auch Verbindungen zu anderen illegalen Filesharing-Diensten, darunter NordicBits, DanishBits und ShareUniversity.



Asgaard-Bust: Sieben auf einen Streich


Im Oktober 2020 stellte die Rights Alliance Strafanzeige gegen eine Reihe mutmaßlicher Unterstützer des nicht öffentlichen P2P-Trackers Asgaard. Daraufhin führten Ermittlungen dänischer Beamter zu den sieben Asgaard-Betreibern. Im Herbst und Winter 2020 gab es eine Reihe von Hausdurchsuchungen durch die Nationale Einheit für Sonderkriminalität Dänemarks (NSK) und schließlich wurde Asgaard geschlossen. Ein Hauptverdächtiger verbrachte zwischen Weihnachten und Neujahr 2020 in Untersuchungshaft und wurde im Juni 2021 verurteilt. Der damals 50-jährige Mann aus Midelfart erhielt vier Monate Gefängnis ohne Bewährung.



Im Januar 2021 wurden sechs weitere mutmaßliche Tatverdächtige festgenommen. Einer der Mitbetreiber erhielt im Februar 2022 eine dreimonatige Bewährungsstrafe und 60 Stunden gemeinnützige Arbeit. Zwei weitere Verurteilungen folgten im März 2022 wie ein Gericht in Odense in beiden Fällen drei Monate Haft auf Bewährung und 80 Stunden gemeinnützige Arbeit verhängte.



Maria Fredenslund, Direktorin der Danish Rights Alliance, zeigte sich mit den bisherigen Ergebnissen zufrieden und betonte, dass die Rädelsführer trotz ihrer Organisation und dynamischen Methoden gefasst und für ihre Verstöße zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Jan Østergaard, Sonderstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft für schwere Wirtschafts- und internationale Kriminalität, fügte hinzu, dass die Verurteilungen ein klares Signal an die Rädelsführer und die dänischen Piratenbenutzer senden, dass diese Art von Kriminalität stark im Fokus steht.




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