Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat eine Rekordgeldbuße in Höhe von 20 Millionen Euro gegen das US-Unternehmen Clearview AI verhängt. Grund dafür sind Verstöße gegen die Datenschutzgesetze.
Clearview AI hat Gesichter gescannt und die dabei gesammelten Daten auf unrechtmäßige Weise gespeichert. Trotz mehrmaliger Aufforderungen durch die CNIL hat das Unternehmen nicht kooperiert.
Frankreich fordert Höchststrafe für Clearview AI
Im Mai 2020 wurden Beschwerden von Einzelpersonen über die Gesichtserkennungssoftware von Clearview AI bei der CNIL eingereicht. Daraufhin leitete die Behörde eine Untersuchung ein.
Die CNIL wies Clearview AI daraufhin am 16. Dezember 2021 in einer formalen Mitteilung auf die Datenschutzverstöße hin. Das Unternehmen ignorierte diese Mitteilung und kam den Anweisungen der CNIL nicht nach.
Die Verstöße, die welche CNIL zur Last legt, beinhalten die unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten und die Einschränkung des Rechts des Einzelnen auf Zugang zu den Daten und einer Aufforderung zur Daten-Löschung.
Clearview AI hat Bilder von Personen online gesammelt und diese für sein Tool genutzt um mittels Gesichtserkennung reale Identitäten zu ermitteln. Dabei griff das Unternehmen auf weiterhin als 20 Milliarden Bilder zurück die aus öffentlich zugänglichen Quellen wie Facebook oder YouTube stammen.
Clearview AI bestreitet Zuständigkeit der CNIL
Das US-amerikanische Unternehmen mit Sitz in New York City hat sich auf die Gesichtserkennung mit Computersystemen spezialisiert und erhielt gute Noten hinsichtlich der Genauigkeit der Trefferquote.
Clearview AI bestreitet jedoch die Zuständigkeit der CNIL. Der CEO des Unternehmens Hoan Ton-That führt an, dass das Unternehmen nicht der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unterliege. Weder besitze man Kunden noch Präsenz in Frankreich.
Das US-Patent- und Markenamt hat Clearview AI kürzlich das Patent für "Scalable Training Data Preparation Pipeline And Efficient Distributed Trainer For Deep Neural Networks In Facial Recognition" erteilt. Dies ermöglicht dem Unternehmen laut eigener Aussage die Erstellung einer Gesichtserkennung mit hoher Genauigkeit die vorurteilsfrei öffentlich zugänglich ist.
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Das Vereinigte Königreich hatte Clearview AI bereits im Mai wegen Verstößen gegen Datenschutzgesetze zur Kasse gebeten. Frankreich zieht nun nach und fordert die Höchststrafe für das Unternehmen. Die EU-DSGVO sieht Strafen von bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens für die schwerwiegendsten Verstöße vor oder 20 Millionen Euro je nachdem welcher Betrag höher ist. Clearview AI bestreitet jedoch die Zuständigkeit der französischen Aufsichtsbehörde CNIL.