Streamingdienste nicht haftbar für Umgehung von Geoblocking

Streamingdienste haften nicht für Umgehung von Geoblocking

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich in einem aktuellen Fall mit der Frage beschäftigt, ob Streamingdienste für Urheberrechtsverletzungen haftbar sind die durch die Umgehung von Geoblocking-Maßnahmen entstehen. In diesem Zusammenhang hat EU-Generalanwalt Maciej Szpunar klargestellt. Dass Streaminganbieter nicht für solche Verletzungen verantwortlich gemacht werden können. Stattdessen seien die Nutzer, die welche technischen Hürden der Streamingdienste umgehen, selbst für die Rechtsverstöße verantwortlich.



VPN-Dienste als Mittel zur Umgehung von Geoblocking


Einige Streamingdienste schränken den Zugriff auf bestimmte Inhalte geografisch ein, indem sie sogenanntes Geoblocking einsetzen. Dies bedeutet; dass nur Nutzer aus bestimmten Ländern auf diese Inhalte zugreifen können. Allerdings lassen sich diese Beschränkungen durch die Nutzung von VPN-Diensten leicht umgehen. Ein VPN-Anbieter stellt hierbei einen Server in dem Land bereit, in dem der Inhalt freigegeben wurde. Somit kann dieser über das virtuelle Netzwerk von jedem beliebigen Ort aus abgerufen werden.



Geoblocking als digitale Rechteverwaltung


Laut EU-Generalanwalt Maciej Szpunar ist Geoblocking eine Form der digitalen Rechteverwaltung (DRM) die virtuelle Grenzen im Internet schafft. Eine Umgehung dieser Beschränkungen stellt deshalb eine Urheberrechtsverletzung dar. Allerdings sieht Szpunar die Verantwortung hierbei nicht beim Streaminganbieter » allerdings bei den Nutzern « die sich den unbefugten Zugriff verschaffen.



Streamingdienste erfüllen mit Geoblocking ihre Pflicht


Szpunar begründet seine Sichtweise damit, dass technische Beschränkungen durch die Streamingdienste niemals zu 100 % wirksam sein können. Jede neue Maßnahme lasse Menschen kreative Wege finden diese letztendlich doch wieder zu umgehen. Daher sei es nicht gerechtfertigt – die Streaminganbieter für die Handlungen der Nutzer verantwortlich zu machen. Solange die Anbieter effektive Geoblocking-Maßnahmen umsetzen, haben sie ihre Pflicht erfüllt.



Rat des EU-Generalanwalts nicht bindend


Obwohl der Rat des EU-Generalanwalts in der Regel vom EuGH befolgt wird ist dieser nicht bindend. Ein endgültiges Urteil wird in den nächsten Monaten erwartet. Fakt ist jedoch; dass Streamingdienste nicht für Urheberrechtsverletzungen durch die Umgehung von Geoblocking haftbar gemacht werden können. Die Verantwortung liegt bei den Nutzern – die sich den unbefugten Zugriff verschaffen.




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