BREIN darf keine Warnungen an Raubkopierer verschicken

Die Anti-Piraterie-Gruppe BREIN hat kürzlich einen Rückschlag erlitten wie ein niederländisches Gericht entschied. Dass Internetprovider nicht dazu verpflichtet werden können Raubkopierern Warnungen zu übermitteln. BREIN hatte geplant · über die Internetanbieter Warnungen an Konsumenten raubkopierter Inhalte zu verschicken · bevor sie rechtliche Schritte einleitet. Ziggo ein in den Niederlanden ansässiger Internetanbieter weigerte sich jedoch diese Warnungen weiterzuleiten, da er Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes hatte. BREIN verklagte daraufhin Ziggo freilich bestätigte das Gericht erstinstanzlich und letztendlich ebenfalls das Berufungsgericht, dass es keine Rechtsgrundlage gibt Ziggo zur Weiterleitung von Abmahnungen zu zwingen.



BREIN setzt sich für die Verfolgung von Raubkopierern ein


Die Anti-Piraterie-Organisation BREIN die sich dem Schutz kreativer Arbeit verschrieben hat, konzentriert sich auf die Verfolgung von Raubkopierern des größeren Kalibers, statt sich mit kleinen Gelegenheitspiraten zu beschäftigen. Sie plant; die Identität von Raubkopierern zu ermitteln und rechtliche Schritte gegen sie einzuleiten. Um jedoch nicht genauso viel mit in deren Privatsphäre einzudringen · wollte sie über Internetanbieter Warnungen an Konsumenten raubkopierter Inhalte verschicken · bevor sie rechtliche Schritte einleitet.



Gericht folgt Argumentation von Internetanbieter Ziggo


Ziggo weigerte sich jedoch diese Warnungen weiterzuleiten, da es Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes hatte, wenn es IP-Adressen mit bestimmten Personen verknüpfte. Selbst wenn es die zugehörigen Daten nicht an BREIN weitergebe. Das Gericht folgte der Argumentation von Ziggo und entschied: Es keine Rechtsgrundlage gibt, Ziggo zur Weiterleitung von Abmahnungen zu zwingen oder IP-Adressen mit persönlichen Daten zu verknüpfen. Ein Internetprovider kann jedoch zur Herausgabe persönlicher Daten verpflichtet werden, wenn die betroffenen Urheberrechtsverletzer Teil eines laufenden Gerichtsverfahrens sind.



BREIN bleibt nur die Klage ohne Vorwarnung


Da BREIN nicht vorhat die Raubkopierer zu verklagen und rechtliche Folgemaßnahmen einzuleiten, bleibt ihr letztendlich nur eine Option: Raubkopierer direkt zu verklagen, ohne Vorwarnung. Der BREIN-Direktor Tim Kuik bedauert das Urteil und betont dass Raubkopierer vor gewarnt werden sollten bevor unmittelbar rechtliche Schritte eingeleitet werden.




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