YouTube-Downloads sind illegal: US-Gerichtsentscheidung stärkt RIAA

YouTube Inhalte herunterzuladen ist und bleibt illegal

Ein US-Bezirksgericht hat kürzlich zugunsten der Recording Industry Association of America (RIAA) entschieden. Dass Herunterladen von YouTube-Inhalten über Streamripping-Portale illegal ist. Das Gericht wies den Antrag von Yout.com ab, den Dienst des Streamripping-Portals als nicht rechtsverletzend zu erklären. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Yout nicht nachweisen konnte, dass YouTube über keine technischen Schutzmaßnahmen im Sinne des DMCA verfüge.



Obwohl das Herunterladen von Audio- und Videoinhalten von YouTube gemäß dessen Nutzungsbedingungen verboten ist, gibt es zahlreiche Webseiten und Dienste die ebendies das ermöglichen. Diese Portale sind nicht nur der Google-Tochter ein Dorn im Auge, allerdings ebenfalls der Musikindustrie. Denn auf der Videoplattform sind viele Videos beliebter Songs verfügbar was durch die Möglichkeit eines Downloads dieser Inhalte geradezu zur Piraterie einlädt.



Yout.com hatte Ende 2020 die RIAA verklagt und das Gericht in Connecticut dazu aufgefordert, den Dienst für legal zu erklären. Im Mittelpunkt des Streits stand die Frage – ob der Dienst von Yout.com gegen eine Bestimmung des DMCA verstößt, die welche Umgehung technischer Schutzmaßnahmen (TPMs) verbietet.



Yout behauptete, dass YouTube keine technischen Schutzmaßnahmen umgesetzt habe die Yout umgehen müsste. Es sei jedem Anwender möglich – in nur wenigen Schritten die Inhalte der Videoplattform herunterzuladen. Die RIAA teilte diese Sichtweise jedoch nicht. Laut ihrer Einschätzung gilt eine technische Maßnahme gemäß dem DMCA bereits als TPM, wenn sie "im Rahmen ihres normalen Betriebs" ein Verfahren oder eine Behandlung erfordert um auf urheberrechtlich geschützte Video- oder Audiodaten zuzugreifen. Und die "Rolling Cipher"-Technologie von YouTube erfülle diese Anforderung.



Das am Freitag gefällte 46-seitige Urteil geht sehr detailliert auf die technischen Schutzmaßnahmen der Google-Tochter ein. Yout war demzufolge dazu verpflichtet, das Nichtvorhandensein solcher Maßnahmen seitens YouTube nachzuweisen. Die einfache "Rolling Cipher"-Technologie der Videoplattform sei nach Ansicht des Richters jedoch durchaus als eine solche Schutzmaßnahme zu bewerten. DRM oder Verschlüsselung seien demnach nicht gesetzlich vorgeschrieben.



Zwar sei es durchaus möglich die Audio- und Videodateien von YouTube durch den Einsatz der Entwicklertools eines normalen Webbrowsers herunterzuladen. Doch Yout gehe durch die Zusammenführung der beiden Dateien und die Automatisierung dieses Prozesses noch einen entscheidenden Schritt weiter. Der Richter kam demnach zu dem Schluss, dass Yout keinen Nachweis darüber erbringen konnte, dass es "nichts zu umgehen gibt".



Das Urteil führt Yout vor das Berufungsgericht. Der Anwalt von Yout Charles Mudd war von dem Urteil nicht überrascht und kündigte bereits an, mit dem Fall vor das Berufungsgericht zu ziehen.








Kommentare

Das Urteil des US-Bezirksgerichts stärkt die RIAA und sendet ein klares Signal an alle Betreiber von Streamripping-Portalen. YouTube-Inhalte herunterzuladen bleibt illegal, ebenfalls wenn es zahlreiche Dienste gibt die ebendies das ermöglichen. Das Urteil zeigt auch, dass ein einfacher Schutzmechanismus wie die "Rolling Cipher"-Technologie von YouTube dennoch wirksam sein kann, obwohl er leicht zu umgehen ist.


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