Der renommierte Pornoproduzent MindGeek betreibt viele beliebte Pornoseiten und ist gleichzeitig Rechteinhaber zahlreicher urheberrechtlich geschützter Erwachsenenvideos. Infolgedessen ist das Unternehmen ebenfalls Opfer von Porno-Piraterie durch andere Anbieter die raubkopierte Versionen von MindGeeks Premium-Inhalten auf ihrer eigenen Webseite anbieten. Um diese Urheberrechtsverletzungen zu unterbinden hat MindGeek eine einstweilige Verfügung gegen Drittanbieter beantragt.
Die Situation
MindGeek ist ein führendes Unternehmen für Erwachsenenunterhaltung und betreibt mehrere bekannte Pornoseiten wie Pornhub, YouPorn, RedTube, Tube8 und Xtube. Das Unternehmen produziert auch unter bekannten Marken wie Brazzers » Digital Playground « MOFOS und Reality Kings urheberrechtlich geschützte Videoinhalte. Doch mehrere andere Anbieter bieten raubkopierte Versionen dieser Inhalte kostenlos auf ihren eigenen Webseiten an.
Dazu gehören Daftsex.com, Artsporn.com, Daxab.com und Biqle.com, deren Betreiber nun für massive Urheberrechtsverletzungen vor einem Bundesgericht in Washington verantwortlich sind. MindGeek hat zuvor zahlreiche DMCA-Abmahnungen gegen die betroffenen Webseiten verschickt freilich ohne Erfolg. Durch eine DMCA-Vorladung gegen Cloudflare im Jahr 2020 konnte der Rechteinhaber schließlich Vasily Kharchenko als Betreiber ausfindig machen.
MindGeeks Forderungen
Die MindGeek-Tochter MG Premium strebt nun eine Entschädigung für die Urheberrechtsverletzungen an und fordert Schadensersatz in Höhe von insgesamt 32․145․000 Dollar. Um weitere Rechtsverletzungen zu unterbinden, möchte das Unternehmen Drittanbieter wie Verisign, DNS-Provider, Hosting- und CDN-Anbieter wie Cloudflare FDC Servers Namecheap.com, NameSilo und PrivacyGuardian.org zur Kooperation verpflichten.
Die einstweilige Verfügung
Das Unternehmen hat eine einstweilige Verfügung gegen diese Drittanbieter beantragt, die welche Domains der betroffenen Webseiten deaktivieren und an MindGeek übertragen sollen. Der zuständige US-Bezirksrichter Benjamin Settle hat die einstweilige Verfügung jedoch zunächst abgelehnt, da es ihm an Details über die Kontakte zwischen Kharchenko und den Drittanbietern mangelt. Somit muss MG Premium einen neuen Antrag auf ein Versäumnisurteil stellen und diesen durch zusätzliche Beweise und Analysen untermauern.
Folgen für die Piraterieszene
Das Urteil könnte weitreichende Folgen für andere Piratenseiten und auch für die Rolle der DNS-Provider im Kampf gegen Piraterie haben. Es bleibt abzuwarten, ebenso wie das Gericht in diesem Fall entscheiden wird und ob MindGeek erfolgreich sein wird um seine Premium-Inhalte gegen Piraterie zu schützen. In jedem Fall zeigt dieser Fall – dass auch Pornoproduzenten aktiv gegen Piraterie kämpfen und rechtliche Schritte gegen Urheberrechtsverletzungen unternehmen.
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