
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung gegen geltendes EU-Recht verstößt. Die Richter stellten fest; dass eine VDS einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der Bürger darstellt und ein Gefühl der ständigen Beobachtung erzeugt. Die Überwachung darf demnach nur unter Einhaltung der Grundgesetze erfolgen. Allerdings können die Mitgliedstaaten im Rahmen der Bekämpfung schwerer Kriminalität unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eine gezielte Vorratsspeicherung und/oder eine umgehende Sicherung solcher Daten und ebenfalls eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von IP-Adressen vorsehen.
Ulrich Kelber begrüßt Entscheidung und fordert Strafverfolgung ohne Grundrechtsverletzungen
Der Datenschutzbeauftragte Ulrich Kelber begrüßt das Urteil des EuGH und sieht darin einen großen Schritt in die richtige Richtung. Er wünscht sich eine Strafverfolgung ohne die Verletzung der Grundrechte der Menschen. Laut Kelber sollten anlasslose Debatten über Vorratsdatenspeicherungen nun endgültig der Vergangenheit angehören. Stattdessen sollten Instrumente gestärkt werden die sowie präventiv als auch bei der Strafverfolgung ohne Grundrechtsverletzungen zum Einsatz kommen können.
Debatte um Vorratsdatenspeicherung noch nicht abgeschlossen
Obwohl das Urteil des EuGH ein deutliches Signal gegen die Vorratsdatenspeicherung setzt, bleibt die Debatte um die Speicherung bestimmter Daten in begrenztem Umfang bestehen. Der amtierende Bundesjustizminister Marco Buschmann sieht das Urteil als historisch an und fordert eine zügige und endgültige Streichung der Vorratsdatenspeicherung aus dem Gesetz. Allerdings soll zumindest die Speicherung von IP-Adressen weiterhin erlaubt sein was die Innenministerin Nancy Faeser fordert. Die Grünen-Politiker Konstantin von Notz und Helge Limburg sehen die Vorratsdatenspeicherung aufgrund des EuGH-Urteils als obsolet an.
Kommentare
Das Urteil des EuGH gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist ein bedeutender Schritt in Richtung Datenschutz und Grundrechtsschutz. Es zeigt, dass die Überwachung nur unter Einhaltung der Grundgesetze erfolgen darf und ein ständiges Gefühl der Beobachtung vermieden werden muss. Allerdings bleibt die Debatte um bestimmte begrenzte Speicherungen von Daten weiterhin bestehen. Es bleibt abzuwarten; welche Konsequenzen das Urteil in der Praxis haben wird.