
Ein ehemaliger Administrator von zwei illegalen Usenet-Communities aus der niederländischen Provinz Brabant wurde von der Antipiracy-Organisation BREIN wegen 40.000 illegaler Links auf kommerziellen Usenet-Providern verklagt. Der Mann war nicht nur als Administrator tätig, sondern auch als Uploader aktiv. Da die kommerziellen Usenet-Provider von den rechtsverletzenden Werken profitieren, indem sie Abonnements für den Zugang zu ihren Servern verkaufen, musste er nun 10.000 Euro an BREIN zahlen.
Strafklausel für mögliche Verstöße
Als Teil des Vergleichs wurden jedoch auch zukünftige Verstöße berücksichtigt. Sollte der Mann erneut gegen das Urheberrecht verstoßen, muss er pro Tag oder Verstoß 500 Euro zahlen. Der vertraglich vereinbarte Höchstbetrag beläuft sich auf 50.000 Euro.
Erfolgreicher Kampf gegen Usenet-Provider und Uploader
Dieser Fall ist jedoch nicht der erste, mit dem sich BREIN in den vergangenen anderthalb Jahren auseinandergesetzt hat. Insgesamt waren 14 Administratoren, 18 große Uploader und sieben NZB-Communities, die Nutzer zu illegalen Inhalten im Usenet leiten, betroffen. Neun der Communities oder NZB-Indexseiten haben sich aufgrund der Ermittlungen bereits von selbst aufgelöst.
Kampf gegen kommerzielle Usenet-Provider
BREIN hat außerdem ein Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof angestrengt. Dabei geht es um die Sorgfaltspflichten eines kommerziellen Usenet-Anbieters. BREIN vertritt die Auffassung, dass solche Anbieter grundsätzlich wirksame Maßnahmen gegen Verstöße ergreifen müssen, um ihre eigene Haftung zu vermeiden. Das Urteil ist für den 9. Dezember 2022 angesetzt.
Rolle des YouTube- & Cyando-Urteils
Dieses Urteil basiert auf den Urteilen in den Fällen Svensson, BestWater, GS Media, Filmspeler und The Pirate Bay und bezieht sich auf die Haftung der Plattformen für die Weitergabe von Massendateien oder Links, die von Dritten eingestellt wurden. Es wird festgestellt, dass ein Vermittler selbst einen Verstoß begeht, wenn er nicht die erforderlichen "glaubwürdigen und wirksamen" Maßnahmen gegen Verstöße ergreift, die von einem "normalerweise umsichtigen Wirtschaftsteilnehmer" zu erwarten wären.
Das Urteil ist relevant für alle Arten von Plattformen, auf denen Nutzer Dateien oder Links hochladen. Das betrifft nicht nur Usenet-Provider, sondern auch soziale Netzwerke wie Facebook, Instagram, Twitter und andere. Ein Sieg von BREIN vor Gericht könnte das Ende der kommerziellen Verwertung des Binärbereichs des Usenet bedeuten.
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