Risiken beim Einsatz offener E-Mail-Verteiler: Folgen bei Datenschutzverstößen

Datenschutzverstoß: Wann offene E-Mail-Verteiler teuer werden

Ein Datenschutzverstoß kann schnell teuer werden, insbesondere wenn offene E-Mail-Verteiler verwendet werden. Diesbezüglich ist es wichtig zu wissen, welche Konsequenzen drohen können.



Offene E-Mail-Verteiler als Datenschutzverstoß

Andreas Kempcke, Fachanwalt für IT-Recht, erklärt in einem Beitrag auf der Vermittlungsplattform anwalt.de die aktuelle Rechtslage bezüglich des Einsatzes offener E-Mail-Verteiler. Der Einsatz solcher Verteiler kann demnach einen Datenschutzverstoß darstellen, was häufig in einer Abmahnung oder einem Schreiben der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde endet.



Gemäß den datenschutzrechtlichen Vorgaben dürfen personenbezogene Daten nur an Dritte übermittelt oder offengelegt werden, wenn eine gesetzliche Erlaubnistatbestand vorliegt. Wenn E-Mails an mehrere Empfänger gesendet werden, ist es wichtig, dass diese nicht in der Empfängerzeile oder im CC-Feld eingetragen werden. Andernfalls können alle Empfänger sehen, an wen die Mail noch adressiert wurde. In diesem Fall handelt es sich um einen Datenschutzverstoß, sofern keine wirksamen datenschutzrechtlichen Einwilligungen von sämtlichen Empfängern eingeholt wurden. Eine Alternative dazu ist die Eintragung der Empfänger in das BCC-Feld, wodurch die Adressatenliste für jeden Empfänger verborgen bleibt.



Mögliche Konsequenzen: Bußgeld und Anwaltskosten

Laut Rechtsanwalt Kempcke müssen beim Datenschutzverstoß zwei mögliche Konsequenzen in Betracht gezogen werden. Zum einen kann die betroffene Person die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde kontaktieren, die in diesem Fall ein Bußgeld verhängen kann. Zum anderen können die Betroffenen eine Abmahnung aussprechen und eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung fordern, wodurch auch hohe Anwaltskosten entstehen können.



Verzicht auf offene E-Mail-Verteiler

Grundsätzlich sollte man nach Möglichkeit auf offene E-Mail-Verteiler verzichten, um mögliche Datenschutzverstöße zu vermeiden. Es ist wichtig zu bedenken, dass im Zweifelsfall der Versender beweisen muss, dass die Offenlegung der E-Mail-Adressen der einzelnen Adressaten des E-Mail-Verteilers gegenüber den anderen Adressaten datenschutzrechtlich zulässig ist.



Wenn man ein Unternehmen führt und Mitarbeiter beschäftigt, ist es ratsam, diese über die Risiken der Verwendung offener E-Mail-Verteiler zu informieren.



Falls es dennoch zu einem Datenschutzverstoß kommt und eine Abmahnung oder ein Schreiben der Datenschutz-Aufsichtsbehörde erfolgt, sollte man den Sachverhalt genau untersuchen und einen Anwalt hinzuziehen.



Generell gilt, dass man sich um Sicherheit und Datenschutz im Netz kümmern sollte. In diesem Artikel zeigen wir, wie man durch den Einsatz der richtigen Software unter dem Radar bleibt.








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