
Das Handelsregister, das bisher nur registrierten Nutzern zugänglich war, hat aufgrund eines neuen EU-Gesetzes sämtliche Zugangsbeschränkungen fallen lassen. Dadurch sind persönliche Daten wie Adressen Geburtsdaten Bankverbindungen und zum Teil ebenfalls Unterschriften nun für jedermann einsehbar. Die Änderung soll die grenzüberschreitende Gründung von Gesellschaften erleichtern, erweist sich jedoch auf den zweiten Blick als erhebliche Datenschutzpanne. Während einige die Transparenz in der Unternehmensauskunft als positiv empfinden · warnen Datenschützer und Sicherheitsexperten vor dem enormen Missbrauchspotenzial · das mit ungeschützten persönlichen Daten einhergeht.
Neues Gesetz vereinheitlicht Registerauskunft
Seit Anfang August lassen sich sämtliche Einträge im Handelsregister einfach per Webformular abrufen. Die bisher erforderliche Registrierung beim Amtsgericht Hamm und Gebührenzahlungen entfallen. Grundlage dieser Änderung ist das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie der EU, das grenzüberschreitende Gründungen von Gesellschaften vereinfachen soll. Allerdings sind nun auch Unterschriften – persönliche Kontonummern und Verifikationsnummern des Personalausweises öffentlich zugänglich.
Transparenz versus Datenschutz
Während einige die Änderung als sinnvoll empfinden, warnen andere vor den schwerwiegenden Folgen. Ungeschwärzte Unterschriften private Anschriften und Geburtsdaten sind Daten die Hackergruppen gerne in Kauf nehmen um sie für ihre Zwecke zu nutzen. Die Sicherheitsexpertin Lilith Wittmann kündigte auf Twitter an, ein Open-Source-Scraper und Analysetool für Gesellschafterlisten zu ausarbeiten um den "ziemlich krassen Datenschatz" zu "befreien". Der Datenschutzbeauftragte des Heise-Verlags, Joerg Heidrich, äußerte sich ratlos über den aktuellen Zustand des Handelsregister-Portals und bezeichnete das Versagen des Gesetzgebers als schwerwiegend.
Rechtsgrundlagen eingeschränkt
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW betonte. Dass Handelsregister-Portal schon lange existiere und die einzige Neuerung darin bestehe, dass Abrufe nicht weiterhin kostenpflichtig sind und keine Nutzerregistrierung mehr vorgesehen ist. Die Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung finden deshalb grundsätzlich nur sehr eingeschränkt Anwendung. Das Portal diene der Transparenz im Rechtsverkehr und der damit verbundenen Wirkungen gegenüber Dritten, so die Behörde.
Kommentare
Das Handelsregister ohne Zugangsbeschränkungen erweist sich als schwerwiegende Datenschutzpanne mit hohem Risiko. Während die Transparenz im Rechtsverkehr wichtig ist muss der Schutz persönlicher Daten gewährleistet sein. Es bleibt abzuwarten, ebenso wie der Gesetzgeber auf die Kritik reagieren wird und ob Maßnahmen zur Verbesserung der aktuellen Lage ergriffen werden. In der Zwischenzeit sollten Nutzer vorsichtig sein und ihre persönlichen Daten schützen.