Gerichtsprozess gewonnen: BKA muss Staatstrojaner-Vertrag offenlegen

Staatstrojaner Vertrag enthüllt: BKA verliert Gerichtsprozess

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat das Bundeskriminalamt dazu verpflichtet, bisher geheime Vertragsdetails zum Staatstrojaner FinSpy von FinFisher offenzulegen. Der Kläger, die Plattform netzpolitik.org, hatte dem BKA mangelnden Einblick in den Vertrag von 2013 vorgeworfen. Das Gericht entschied zugunsten von netzpolitik.org und erklärte die meisten Schwärzungen für rechtswidrig.



BKA weigerte sich, Vertragsdaten offenzulegen


Laut Bericht von netzpolitik.org forderte der Kläger auch mögliche Änderungen am Vertrag von vor drei Jahren an. Da das BKA jedoch lediglich eine stark geschwärzte Version zur Verfügung stellte, erfolgte die erneute Klage. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden besagt, dass der Kläger das Recht auf Herausgabe der Informationen hat und dass die Schwärzungen größtenteils rechtswidrig seien. Nach der Veröffentlichung der Originalvertrags- und Ergänzungsvereinbarungsdaten durch das Bundeskriminalamt entschied sich netzpolitik.org, die Öffentlichkeit zu informieren und den Sieg zu feiern.



Sensible Informationen teilweise geschwärzt


Aus dem Vertrag geht hervor, dass das BKA den Staatstrojaner FinSpy von der Elaman GmbH, einem Vertriebspartner von FinFisher, erworben hat. Die Kaufsumme betrug 123.669 Euro im Originalvertrag und 150.000 Euro in der Ergänzungsvereinbarung. Diese Informationen waren jedoch zuvor geschwärzt worden. Der Grund für die Schwärzungen ist unklar, da es sich größtenteils um nicht überraschende oder schützenswerte Daten handelte. Das Gericht betonte, dass die bloße Kennzeichnung des Vertrags als Verschlusssache nicht ausreichend für die Annahme eines Verweigerungsgrunds sei.



Einige Informationen bleiben weiterhin geheim


Trotz des Sieges konnten nicht alle Informationen des Vertrags freigegeben werden. Der Name des unterschreibenden Beamten des BKA bleibt weiterhin geheim und auch bestimmte Leistungen, Kosten, Termine und Informationen zum Quellcode des Staatstrojaners werden nicht offengelegt. Das Gericht begründete dies damit, dass diese Informationen den Einsatz der Software möglicherweise verhindern könnten.



FinFisher musste den Staatstrojaner nach Kauf noch fünf Jahre bearbeiten


Laut dem Bericht von netzpolitik.org musste FinFisher den Staatstrojaner nach dem Kauf im Jahr 2013 noch fünf Jahre überarbeiten, bevor er 2018 zum Einsatz kam. Nachdem die Software kurz darauf in der Türkei entdeckt wurde, kündigte das BKA den Vertrag. FinFisher ist mittlerweile insolvent und wird aufgelöst.








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