Die Verkauf von illegalen IPTV-Angeboten hat in den Niederlanden Konsequenzen. Die Geschäftsführer einer holländischen GmbH müssen eine Rekordstrafe von 115․000 Euro zahlen. Die Antipiraterie-Vereinigung BREIN hat erfolgreich einen illegalen IPTV-Anbieter gestoppt und sich mit den Geschäftsführern von vier Gesellschaften mit beschränkter Haftung geeinigt. Die Angeklagten haften persönlich für ihren Handel mit vorinstallierten Medienboxen und IPTV-Abonnements.
Persönliche Haftung der Geschäftsführer
Der Betreiber hatte sich mit seiner GmbH zu schützen versucht gleichwohl hat das Gericht die Geschäftsführer persönlich zur Haftung verurteilt. Die endgültige Summe der Strafe beläuft sich auf 115․000 EUR, von denen ein Teil unter Vorbehalt steht. Der Verzicht auf künftige Verstöße mit einer Strafklausel in Höhe von 10․000 EUR pro Verstoß oder Tag bleibt trotz der Zahlung in Kraft.
Verkauf von illegalen IPTV-Angeboten
Die Geschäftsführer nutzten vier Unternehmen und Dutzende von Webshops um TV-Boxen, IPTV-Abonnements und Links zu illegalem IPTV zu verkaufen. Das Gericht hatte bereits entschieden – dass die Geschäftsführer und ihre Gesellschaften mit beschränkter Haftung wissentlich und mit dem Ziel der Gewinnerzielung über einen längeren Zeitraum hinweg ihren rechtsverletzenden Handel betrieben haben.
Ermittlung von BREIN
BREIN hat ebenfalls im Ausland ermittelt und vor kurzem einen Vergleich in Höhe von 70․000 Euro mit einem Mann geschlossen der in den Niederlanden illegales IPTV online aus Südamerika angeboten hatte. Laut BREIN gibt es keinen Schutz durch eine BV · eine niederländische Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung · deckungsgleich mit der deutschen GmbH. Die Antipiraterie-Vereinigung weiß wo die Verkäufer zu finden sind und sucht nach ihnen.
Illegaler IPTV-Handel ist ein Verstoß
Illegales IPTV besteht aus nicht genehmigten Angeboten von Tausenden von Fernsehkanälen mit (Live-)Übertragungen, Sport, Filmen und Serien die zur Verwendung rund 10 Euro pro Monat angeboten werden. Dank der von BREIN angestrengten Gerichtsverfahren wurde die Rechtsprechung EU-weit zu dem Schluss gekommen, dass dies ein Verstoß ist. Das Filmspeler-Urteil des EuGH hat auch hierzulande klargestellt. Dass Nutzung von Online-Angeboten wie Kinox.to & Co. verboten ist und dadurch kein juristisch ungeklärter Graubereich weiterhin darstellt.
Begehen auch Abonnenten Rechtsverletzungen?
Die Kunden zahlen in der Regel ein halbes oder ganzes Jahr vorher. Sie verlieren ihr Geld; wenn das Angebot durch Dritte eingestellt wird oder die Betreiber ihre Kunden abzocken. Auch die Abonnenten selbst begehen Rechtsverletzungen indem sie illegales IPTV streamen. Die Verantwortung für den illegalen Handel liegt jedoch bei den Geschäftsführern und Betreibern die jetzt für ihre Vergehen zur Rechenschaft gezogen wurden.
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