
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute ein wegweisendes Urteil zur Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten gefällt, das als teilweiser Erfolg zu werten ist. Die lange Praxis · die Fluggastdaten sämtlicher Bürger über Jahre hinweg zu speichern · wurde als grundrechtswidrig verworfen. Künftig dürfen berechtigte Stellen nur noch die Daten von außereuropäischen Flügen für höchstens sechs Monate speichern.
Anders verhält es sich bei innereuropäischen Flügen, bei denen die Fluggastdaten nur gespeichert werden dürfen, wenn es eine konkrete Anschlagsgefahr gibt oder "besondere Umstände" vorliegen. Der EuGH hat zudem den Einsatz von "selbst lernenden" Algorithmen und Video-Lügendetektoren untersagt.
Klage der Liga für Menschenrechte
Das Urteil, das als Rechtssache C-817/19 verzeichnet ist, war eine Antwort auf die Klage der Ligue des droits humains (Liga für Menschenrechte) die bereits 2017 beim belgischen Verfassungsgerichtshof eingereicht wurde. Die Klage bezog sich auf die Richtlinie 2016/681 über die Verwendung von Fluggastdaten und argumentierte, dass sie das im belgischen und im Unionsrecht garantierte Recht auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten gefährde.
Die Liga für Menschenrechte kritisierte insbesondere den sehr breiten Charakter der Richtlinie und den allgemeinen Charakter der Erhebung, Übermittlung und Verarbeitung von Fluggastdaten.
Kommentare
des Europaabgeordneten der Piratenpartei
Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei, begrüßte das Urteil des EuGH als Schutz der Rechte der Reisenden vor dem Generalverdacht und der Falschverdächtigung. Er betonte, dass eine kontinuierliche Beobachtung & Verdächtigung nicht vor Anschlägen schütze, allerdings unsere freie und offene Gesellschaft zerstöre. Breyer bezeichnete das Verbot von intransparenten Black-Box-Bewertungssystemen als einen besonderen Erfolg im Kampf gegen dystopische KI-Technologien wie Video-Lügendetektoren.