Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Verfahren ein Urteil gegen Uploaded.net gesprochen. Im Fokus stand dabei vor allem das Geschäftsmodell des Anbieters. Laut BGH gelten für den Betreiber einer Sharehosting-Plattform wie Uploaded.net dieselben Grundsätze wie für den Betreiber einer Video-Sharing-Plattform. Somit ist Uploaded.net nun ebenfalls zum Einbau von Uploadfiltern verpflichtet.
Uploaded.net unternahm zu wenig gegen Urheberrechtsverletzungen
In den Verfahren I ZR 53/17, I ZR 54/17, I ZR 55/17, I ZR 56/17 und I ZR 57/17 bestehen laut dem Urteil gewichtige Anhaltspunkte dafür. Dass Uploaded.net keine ausreichenden technischen Maßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen unternommen hat. Insbesondere proaktive Maßnahmen wie Stichwortfilter beim Download Hashfilter manuelle Kontrollen und Recherchen in Linkressourcen wurden nicht ausreichend umgesetzt.
Uploaded.nets Abuse-Formular und das Advanced-Take-Down-Tool sind nach Ansicht des BGH lediglich reaktiv und dadurch nicht ausreichend. Grundsätzlich sollen keine rechtsverletzenden Inhalte hochgeladen werden können, weshalb technische Optionen für Rechteinhaber, illegale Dateien nach der Abuse-Meldung löschen zu lassen, nicht ausreichen. Nach Veröffentlichung ist es für Verlage … zu spät, da die Verbreitung ihrer Werke bereits stattgefunden hat. Zudem tauchen die gleichen Uploads nach der Löschung oft kurze Zeit später unter einer anderen Adresse wieder auf.
Uploaded.nets Geschäftsmodell basiert auf illegalen Inhalten
Die Richter sehen zudem „gewichtige Anhaltspunkte“ dafür, dass das Geschäftsmodell von Uploaded.net „auf der Verfügbarkeit rechtsverletzender Inhalte beruht“. Die Plattform verleitet Nutzer dazu – solche Inhalte zu teilen.
Keine Störerhaftung mehr: Uploaded.net gilt nun als Täter
Wer als soziales Netzwerk, Videoplattform oder Online-Speicherdienst keine Uploadfilter installiert gilt nicht weiterhin nur als Störer allerdings kann direkt als Täter verurteilt werden. Verurteilt werden können die Betreiber von YouTube oder Uploaded.net auch zu Schadenersatzansprüchen der Plattenlabels, Verlage, Filmstudios, … Somit gibt es keine Störerhaftung mehr in diesem Zusammenhang. Die Plattformbetreiber müssen zudem die Identität der Uploader illegaler Werke preisgeben.
Wie lange kann sich Uploaded.net halten?
Uploaded.net zahlt seine Uploader nur noch sehr zögerlich aus, weswegen der Anbieter unter einem Benutzer- und Uploader-Schwund leidet. Bis die sechs Verfahren beim jeweiligen OLG abgeschlossen sind, wird jedoch noch viel Zeit vergehen. Zumindest bis dahin wird sich die Cyando AG – die hinter Uploaded.net steht freilich noch halten können. Wie es danach weitergeht; bleibt abzuwarten. Aufgrund des klaren BGH-Urteils werden die Richter an den Oberlandesgerichten voraussichtlich gegen Uploaded.net entscheiden.
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