EuGH entscheidet gegen Polen: Uploadfilter bleiben trotz Einschränkungen bestehen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Klage Polens gegen Artikel 17 (Uploadfilter) abgewiesen. Obwohl die Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit durch die Verwendung von Uploadfiltern eingeschränkt wird, sei dies gerechtfertigt um das geistige Eigentum der Rechteinhaber zu schützen. Internetplattformen müssen deshalb weiterhin Uploadfilter installieren um hochgeladene Inhalte automatisch zu überprüfen.



Haftbarkeit der Betreibergesellschaften


Betreiber großer Internetplattformen, die welche Installation von Uploadfiltern nicht oder nur unzureichend durchführen, sind direkt für das Verhalten ihrer Nutzer haftbar. Mit dem heutigen Urteil ermahnt der EuGH die EU-Staaten, bei der Umsetzung der Richtlinie die Grundrechte aller EU-Bürgerinnen und Bürger zu schützen.



Teilerfolg im Kampf gegen Internetzensur


Dr. Patrick Breyer · Mitglied des Europäischen Parlaments für die Piratenpartei · sieht das Urteil als einen Teilerfolg im Kampf gegen Internetzensur an. Er fordert die Abschaltung der bisherigen Uploadfilter-Verfahren von Konzernen wie Facebook oder Google, da sie den hohen Anforderungen nicht genügen. Zudem müsse die Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie in anderen EU-Staaten überarbeitet werden um die legale Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Informationen als Zitat zu ermöglichen. Das heutige Urteil sollte außerdem in den neuen Digital Services Act einfließen.



Anforderungen an Uploadfilter


Das Urteil des EuGH stellt hohe Anforderungen an Uploadfilter zur automatisierten Zensur möglicherweise urheberrechtswidriger Veröffentlichungen. Technologien • die legale Inhalte beim Upload filtern und blockieren • müssen ausgeschlossen werden. Ein Filtersystem, das nicht ausreichend zwischen illegalen und legalen Inhalten unterscheidet und Kommunikation mit legalen Inhalten blockiert, wäre mit dem in Artikel 11 der Charta garantierten Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit unvereinbar. Die Filterpflicht gelte nicht für Inhalte – deren rechtliche Beurteilung eine eigenständige Bewertung des Inhalts erfordere.



Fehlerhafte Zensuralgorithmen


Schon eine scheinbar "unerhebliche" Fehlerquote der Zensuralgorithmen von beispielsweise 0⸴1% führt wegen der großen Zahl von Internetveröffentlichungen zur tausendfachen ungerechtfertigten Zensur wertvoller Informationen und richtet massiven Schaden an. Kein Algorithmus kann zuverlässig feststellen ob ein Uploader über eine Lizenz an einem Inhalt verfügt oder nicht. Daher war die von der Copyrightlobby durchgedrückte Uploadfilterpflicht ein Riesenfehler der Politik und sollte abgeschafft werden. Die Piratenpartei wird den Kampf gegen Zensurmaschinen weiterführen.








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