Drachenlord-Urteil wird von Staatsanwaltschaft als zu milde angesehen: Revision eingelegt

Am Morgen nach dem Urteil im Drachenlord-Prozess hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Revision gegen das gestrige Urteil eingelegt. Das Landgericht Nürnberg hatte den YouTuber Rainer Winkler gestern zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Obwohl manche Medien bereits eine milde Strafe erwartet hatten » war die Staatsanwaltschaft damit nicht zufrieden « da sie der Meinung ist. Dass Strafe zu milde ausgefallen ist und Rainer Winkler in zwei Fällen freigesprochen wurde.



Drachenlord erfüllt Forderungen


Der YouTuber hatte vor Gericht zugegeben, aus Wut gehandelt zu haben und allen Forderungen der Staatsanwaltschaft durch den Auszug aus dem Elternhaus entsprochen zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten gefordert.



Richter muss Urteil begründen


Der Richter der das Urteil gefällt hat, wird nun seine Entscheidung schriftlich begründen. Danach wird die Staatsanwaltschaft ihre Revision begründen. Beide Dokumente werden an das Bayerische Oberste Landgericht in Nürnberg geschickt das dann prüfen wird ob es Rechtsfehler gegeben hat. Es wird keine erneute Beweisaufnahme oder Anhörung von Zeugen geben.



Möglicherweise erneute Verhandlung


Wenn die nächsthöhere Instanz der Revision zustimmt wird es zu einer erneuten Verhandlung kommen bei der alle Zeugen angehört werden. Bis zum Ende der Revision wird Rainer Winkler aka Drachenlord auf freiem Fuß bleiben. Falls die Staatsanwaltschaft Recht bekommt – könnte die Strafe höher ausfallen und eine Bewährung wäre nicht möglich.



Notwehr bei Mobbing


Rechtsanwalt Chan-jo Jun befürwortet die Revision und glaubt dass damit geklärt werden wird unter welchen Umständen Notwehr bei Mobbing erlaubt ist. Dies könnte einige wichtige Fragen klären.








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