Geschäftsführer von IPTV-GmbHs müssen 23.000 Euro zahlen

Nach einer Entscheidung des Bezirksgerichts Maastricht müssen die Geschäftsführer von zwei niederländischen IPTV-GmbHs und ebenfalls die Unternehmen selbst hohe Geldstrafen zahlen. Die Klage kam von der Antipiracy-Organisation BREIN, da die Firmen illegal TV-Boxen, IPTV-Abonnements und Links zu nicht genehmigten IPTV-Angeboten verkauft haben. Die betroffenen Unternehmen sind Leaper, Growler, Ultimo und DitisTV die laut BREIN Dutzende von Webshops betrieben haben um diese illegalen Geschäfte zu betreiben.



Illegaler IPTV-Handel besteht aus nicht genehmigten Angeboten von Tausenden von TV-Kanälen mit (Live-)Übertragungen, Sport-Events, Filmen und TV-Serien die zur Verwendung rund 10 Euro pro Monat erhältlich sind. Die Organisation BREIN hat die Händler seit 2014 mehrfach aufgefordert, ihren illegalen Verkauf einzustellen freilich ohne Erfolg. 2018 verbot das Gericht den Handel unter Androhung eines Zwangsgelds von bis zu einer Million Euro. Die beiden Geschäftsführer der Unternehmen unterzeichneten daraufhin eine Unterlassungserklärung, lehnten jedoch einen finanziellen Ausgleich ab.



BREIN hat daraufhin gemeinsam mit Talpa, RTL, Fox und anderen Rechteinhabern Beweismittel beschlagnahmt und ein Hauptsacheverfahren gegen die illegalen IPTV-Anbieter eingeleitet, welches nun abgeschlossen wurde. Das Bezirksgericht Maastricht entschied, dass die Geschäftsführer und ihre Unternehmen "wissentlich und in der Absicht, Gewinn zu erzielen, über einen langen Zeitraum hinweg" an ihrem rechtsverletzenden Handel festgehalten haben. Die BVs (Besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid) und die Direktoren haften persönlich und gesamtschuldnerisch für den "vom Staat zu beurteilenden Schaden". Das Gericht hat alle Einwendungen zurückgewiesen und die Beklagten zur Zahlung der Prozesskosten in Höhe von insgesamt 23․000 Euro verurteilt.



Die BVs und Direktoren müssen persönlich haften


Die Kläger müssen noch den Schadensersatz zahlen da dieser laut Gericht in einem separaten Verfahren bestimmt wird wenn keine Einigung erzielt werden kann. Die persönliche Haftung der Geschäftsführer bedeutet, dass sie weiterhin belastet werden solange sie nicht endgültig entlastet werden. Die zu zahlenden Prozesskosten sind jedoch noch nicht alles was auf die Geschäftsführer und ihre Unternehmen zukommt. Sie müssen auch den vom Staat zu beurteilenden Schaden zahlen und persönlich dafür haften.



Die Geschäftsführer haben versucht die Sache so lange wie möglich hinauszuzögern um ähnlich wie Geld wie möglich zu verdienen. Doch ihr Vorhaben ist gescheitert – da sie nun persönlich haften müssen und sich nicht weiterhin hinter ihren GmbHs verstecken können. BREIN-Direktor Tim Kuik betont: Die Verantwortlichen den illegalen Handel hätten einstellen müssen, anschließend sie mehrfach dazu aufgefordert wurden. Diese Entscheidung wird nun hoffentlich dazu führen, dass auch andere illegale IPTV-Anbieter in Europa zur Rechenschaft gezogen werden.




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