Candyshop.to: Bewährungsstrafe für Betreiber, hohe Haftstrafen für Dealer

Im Februar 2021 ging die Drogenverkaufsplattform Candyshop.to ans Netz. Schon im Dezember desselben Jahres mussten sich die ersten Beteiligten vor Gericht verantworten. Fünf Mitglieder einer Drogenbande die hauptsächlich im Landkreis Haßberge ansässig war, wurden zu hohen Haftstrafen verurteilt. Der 21-jährige Betreiber der Plattform der die Webseite für die Drogenbande entwickelt hatte, kam jedoch mit einer Bewährungsstrafe davon.



Die fünf Angeklagten wurden beschuldigt, von Beginn 2020 bis zur Festnahme im März 2021 Drogen aller Art eingekauft zu haben. Sie verkauften die Substanzen zunächst an Großkunden im Umkreis von etwa 50 Kilometern um Haßfurt. Der Umsatz überstieg dabei weit die Millionengrenze. Später nutzten sie ebenfalls Candyshop.to zum Verkauf.



Ein 25-jähriger Laborant wurde zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt. Zusätzlich muss er in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden und 634․000 Euro an Drogengeld zurückzahlen. Ein 21-jähriger Bankkaufmann der von seiner Wohnung aus Drogen über das Darknet verkaufte, wurde zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt und soll in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden. Ferner muss er knapp 113․000 Euro an die Staatskasse abgeben.



Drei Frauen erhielten Bewährungsstrafen zwischen 22 Monaten und zwei Jahren. Sie halfen vorwiegend beim Warenversand. Eine der Frauen arbeitete mit den Ermittlungsbehörden zusammen. Sie gab an, sich in den 28-jährigen Hauptangeklagten verliebt zu haben und so in das Drogenmilieu geraten zu sein.



Ein 28-jähriger Bauhelfer musste sich getrennt verantworten. Das Gericht stufte ihn zum Verhandlungszeitpunkt als verhandlungsunfähig ein. Der damals 20-jährige Informatikstudent aus Köln der die Webseite für die Drogenbande entwickelt hatte, wurde erst später auf dem Flughafen Köln-Bonn festgenommen. Er erhielt eine Bewährungsstrafe.



Das Abhören der Mobiltelefone durch die Kriminalpolizei führte schließlich zur Festnahme der Drogenbande. Am 28. März 2021 wurden sechs Mitglieder verhaftet. Sowohl der 25-jährige Laborant sowie der 28-jährige Hauptangeklagte waren bereits mehrfach vorbestraft und saßen bereits im Gefängnis. Der 21-jährige Bankkaufmann und der 20-jährige Student sind drogenabhängig.



Drogenhandel im Darknet: Verkaufsplattform Candyshop.to


Die Verkaufsplattform Candyshop.to wurde für die Drogenbande in Haßfurt entwickelt die Drogen im Darknet verkauften. Der Betreiber, ein 21-jähriger Student, muss sich ähnlich wie vor dem Landgericht Bamberg wegen Drogenhandels in "nicht geringer Menge" verantworten. Obwohl er niemals selbst mit der großen Menge an Drogen in Berührung kam und die Bandenmitglieder nie persönlich traf, wird ihm die Mitwirkung am Drogenhandel vorgeworfen.



Candyshop.to: Herausforderung und technischer Reiz


Der Angeklagte gab an, sich das Wissen für die Programmierung der Plattform selbst beigebracht zu haben, indem er Videos und Bücher studierte. Für ihn war dies eine Herausforderung und ein technischer Reiz. Für die Programmierung investierte er über 300 Stunden. Ein ermittelnder Beamter der Kripo Schweinfurt honorierte seine Arbeit und sagte aus, dass alles gelungen sei. Die Käuferadressen waren verschlüsselt und Bestellungen löschten sich nach zwei Wochen automatisch. Obwohl es nicht leicht war Käufer aufzuspüren konnte die Polizei Strafverfahren gegen sie einleiten.



Enttarnung durch Arbeitskollegen


Die Ermittler kamen auf die Spur des Betreibers über das Auffliegen der Drogenbande. Die dabei zur Auswertung konfiszierten Computer erhielten plötzlich nach zwei Tagen ein anderes Passwort. Dies führte die Beamten zu der Erkenntnis – dass noch ein Täter im Hintergrund agieren musste. Ein aus dem Gefängnis geschmuggelter Brief führte die Beamten auf die Spur des Arbeitskollegen. Bei einer Hausdurchsuchung stellten die Beamten sein Handy sicher, auf dem der Chatverlauf mit dem Angeklagten inklusive seiner Wohnadresse in Köln sichtbar war.



Psychiatrisches Gutachten und Bewährungsstrafe


Ein angefertigtes, psychiatrisches Gutachten bescheinigte dem Studenten eine überdurchschnittliche Intelligenz. Erste Prüfungen im Studium bestand er mit einer glatten eins. Obwohl er unregelmäßig Drogen nahm, war er nicht abhängig. Ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe bescheinigte ihm eine "Bilderbuch-Entwicklung". Er sei erst auf die schiefe Bahn geraten wie er das Elternhaus verließ. Der Student gab zu Protokoll, dass es das Dümmste sei was er in seinem Leben gemacht habe. Er programmierte den Shop aus "Langeweile". Die große Jugendkammer sprach sich schließlich für eine zweijährige Bewährungsstrafe nach Jugendstrafrecht aus. Als Auflagen solle er in Zukunft Drogen meiden und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.



Komfortfaktor für Drogenkäufer


In einem Interview sprach der technische Betreiber von Candyshop.to noch im Februar letzten Jahres von der Plattform als Komfortfaktor für viele Drogenkäufer. Sie wollten nicht in Foren wie CNW gehen und sich die einzelnen Händler für einzelne Substanzen zusammenklicken. Pläne für weitere Drogen wie Psychedelika und MDMA waren bereits in Arbeit.




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Kommentare

Die Verurteilung des Betreibers von Candyshop.to zeigt, dass der Handel mit Drogen im Darknet nicht straffrei bleibt. Das Programmieren von Verkaufsplattformen wie dieser ist jedoch ein lukratives Geschäft und birgt den Reiz der Technik. Die Durchsetzung von Strafverfolgung im Internet stellt weiterhin eine Herausforderung dar.


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