Das Landgericht Berlin hat in einem aktuellen Urteil (AZ: 23 U 15/22) entschieden. Dass Netflix die Preise bei laufenden Abonnements nicht einfach erhöhen darf. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen die Preiserhöhungs-Klausel in den Nutzungsbedingungen des Streamingdienstes geklagt und erfolgreich durchgesetzt, dass eine willkürliche Änderung der Abo-Preise nicht weiterhin möglich ist. Allerdings hat Netflix Berufung gegen das Urteil eingelegt. Das Urteil wurde am 22. Februar 2022 veröffentlicht.
Preiserhöhungs-Klausel in Nutzungsbedingungen
In Abschnitt 3․5 der Netflix-Nutzungsbedingungen eröffnet das Unternehmen die Möglichkeit die Preise für ein Abo nach eigenen Vorstellungen ändern zu können. Als Beispiele für preisbeeinflussende Kostenelemente führt der Streamingdienst sowie Produktions- und Lizenzkosten wie ebenfalls Kosten für Personal, Marketing, Finanzierung oder IT-Systeme auf. Die Klausel besagt, dass Netflix "berechtigt ist, den Preis unserer Abo-Angebote von Zeit zu Zeit in unserem billigen Ermessen zu ändern um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln".
Kritik an der Klausel
Die Rechtsreferentin Jana Brockfeld vom Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert, dass einseitige Preisänderungen bei laufenden Verträgen nur erlaubt sind, wenn sie fairen und transparenten Regeln folgen. Die Bedingungen von Netflix seien jedoch so unklar formuliert, dass sie dem Konzern Spielraum für willkürliche Preiserhöhungen bieten würden.
Mangelnde Transparenz bei Preisanpassungen
Das Landgericht Berlin schließt sich der Auffassung der Verbraucherzentrale Bundesverband an und bemängelt, dass den Bedingungen für die Preisanpassungen an Transparenz mangele. Stattdessen sollten klare und verständliche Kriterien als Vorgaben für Entgelt-Änderungen aufführen werden. Kund:innen sollen eine geltend gemachte Preisänderung nachvollziehen oder zumindest auf Plausibilität überprüfen können.
Ausgewogenheit der Klausel
Das Gericht rügt außerdem eine mangelnde Ausgewogenheit der Klausel. Neben einer Anpassung der Preise nach oben sollten auch Kostensenkungen Erwähnung finden und eine einhergehende Preisermäßigung.
Fragliche Kostenbeeinflussung
Da Netflix International B.V. den Streamingdienst in Deutschland für den amerikanischen Mutterkonzern anbietet, sei fraglich welche Kosten die in Deutschland geforderten Preise beeinflussen. Die infrage kommenden Kosten müssten einen direkten Bezug zu einer Bereitstellung des Dienstes in Deutschland haben.
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