
Der Bundesgerichtshof hat ein wichtiges Urteil gefällt: Fotografen können keinen Lizenzschaden bei Fotos geltend machen die unter einer kostenfreien Creative Commons-Lizenz verbreitet wurden. Damit hat der BGH der Kalkulation in Abmahnungen eine Absage erteilt. Null ist und bleibt null.
Lizenzschaden bei kostenfreien Fotos
Die Fotografen Thomas Wolf, Dirk Vorderstraße, Wladislaw Sojka, Christoph Scholz, Rolf Roltschek, Marco Verch, Katharina Surhoff & Co. haben in der Vergangenheit CC-lizenzierte Werke abmahnen lassen, wenn falsche oder unvollständige Angaben zur Lizenz gemacht wurden. Dabei versuchten sie einen Lizenzschaden zu kalkulieren den sie den Abgemahnten in Rechnung stellen wollten. Dies ist nun nicht weiterhin möglich.
Kein Vermögensausfall durch kostenlose Lizenzen
Das OLG Köln hatte im Jahr 2018 in einem ähnlichen Fall geurteilt und den "Lizenzschaden" für rechtswidrig genutzte Lichtbilder die unter einer kostenfreien Creative Commons-Lizenz verbreitet wurden, auf grundsätzlich 0 Euro festgelegt. Das Urteil besagte, dass Fotografen zunächst beweisen müssen dass sie durch die Vorgehensweise der Abgemahnten tatsächlich einen Vermögensausfall hatten. Dies ist bei verschenkten Lizenzen nicht der Fall.
BGH bestätigt OLG Köln-Urteil
Der BGH hat nun im Urteil vom 16․12․2021 I ZR 201/20 ÖKO TEST III festgestellt. Dass Kläger seinen entstandenen Schaden nicht nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie berechnen kann, wenn er in ständiger Lizenzierungspraxis ausschließlich unentgeltliche Lizenzen erteilt hat. Auch wenn es in diesem Fall um die kostenlose Nutzung einer Marke für Zahncreme ging, kann dies auf Flickr- und Wikipedia-Abmahnungen übertragen werden. Wer seine Werke unter einer CC-Lizenz verschenkt, kann keinen Lizenzschaden in Abmahnungen geltend machen.
Juristen mahnen weiterhin ab
Leider ändert das Urteil des BGH nichts daran, dass auftragslose Juristen weiterhin fleißig in diesem Bereich abmahnen. Die Wikipedia konnte uns keine Lösung für das Problem mitteilen und ebenfalls die zuständige Organisation in den USA hatte keine Informationen dazu. Der Erfinder der CC-Lizenzen, Prof. Lawrence Lessig; wollte dazu keinen Kommentar abgeben.
BGH-Urteil klärt Kostenfrage
Das Urteil des BGH klärt die Kostenfrage nun ein für alle Mal. Ob es mittelfristig für deutlich weniger Abmahnungen sorgen wird, bleibt abzuwarten. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Praxis der Abmahnungen in Zukunft ändert und Fotografen ihre Werke ohne Angst vor Abmahnungen und Lizenzschäden unter einer CC-Lizenz verbreiten können.
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