Neue Anklage gegen Shiny Flakes und vier weitere Tatverdächtige

Der Fall Shiny Flakes geht in die nächste Runde: Das Landgericht Leipzig hat ein neues Verfahren gegen den ehemaligen Drogenhändler Maximilian Schmidt und vier weitere Tatverdächtige eröffnet. Die Anklage lautet auf unerlaubten Drogenhandel der sich von 2019 bis 2021 in mindestens sechs Fällen ereignet haben soll. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus – dass insgesamt rund 500 Sendungen mit illegalen Drogen verschickt wurden. Anders als bei der ersten Verurteilung von Shiny Flakes geht es diesmal um vergleichsweise geringe Mengen von 16⸴5 Kilogramm Haschisch zwei Kilo MDMA 500 Gramm Metamphetamin und 350 Gramm Kokain.



Die Rückkehr von Shiny Flakes


Die neuen Vorwürfe gegen Shiny Flakes sind keine Überraschung. Bereits in der Netflix-Dokumentation über den Drogenhändler wurde angedeutet, dass er nicht vollständig aus dem Geschäft ausgestiegen war. Die Macher der Serie waren so fasziniert von der Geschichte von Shiny Flakes: Sie daraus eine eigene TV-Serie namens „How to sell drugs online (Fast)“ machten. Obwohl die Serie beim Publikum nur mittelmäßig ankam, stehen die Chancen für weitere Staffeln gut.



Die ersten Verurteilungen von Shiny Flakes


Maximilian Schmidt wurde bereits im Jahr 2015 wegen Drogenhandels verurteilt. Damals hatte er einen Online-Shop betrieben, über den er größere Mengen an Drogen verkaufte. Die Polizei kam ihm mithilfe einer Überwachung der entscheidenden Packstation auf die Spur. Schmidt erhielt eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren nach dem Jugendstrafrecht. Vor drei Jahren wurde er vorzeitig aus der Haft entlassen. Es ist unklar; ob Shiny Flakes mittlerweile älter als 27 Jahre ist und dadurch nicht weiterhin unter das Jugendstrafrecht fallen würde.



Die Ermittlungen gegen die Abnehmer von Shiny Flakes


Nach der Verhaftung von Shiny Flakes waren die Behörden damit beschäftigt die vermeintlichen Drogen-Abnehmer im gesamten Bundesgebiet per Strafbefehl strafrechtlich zu verfolgen. Bei der ersten Razzia wurden Unterlagen zu 130․000 einzelnen Bestellungen gefunden. Es ist anzunehmen; dass ebenfalls im aktuellen Verfahren gegen Shiny Flakes und seine Komplizen die Ermittlungen gegen die Abnehmer eine wichtige Rolle spielen werden.




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Der Fall Shiny Flakes ist ein Beispiel für die Schwierigkeit, gegen Online-Kriminalität vorzugehen. Der Fall zeigt auch, dass die Verurteilung eines Online-Kriminellen nicht das Ende seiner kriminellen Karriere bedeuten muss. Shiny Flakes war offenbar nicht bereit – sein lukratives Geschäft aufzugeben. Es bleibt abzuwarten; ebenso wie das neue Verfahren gegen ihn und seine Komplizen ausgehen wird.


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