
Musiklabels wollen den Webhoster Uberspace verklagen, da dieser trotz Abmahnung und Klage mehrerer Labels das Download-Tool youtube-dl hostet. Die deutsche Tochterfirmen von Sony Entertainment, der Warner Music Group und Universal Music stören sich daran, dass die Software dafür benutzt werden kann, um damit Urheberrechtsverletzungen durchzuführen. Das Extrahieren der Tonspur funktioniert bei so gut wie allen Videoportalen und Mediatheken, die man sich vorstellen kann. Die Unterstützung geht von der ZDF Mediathek über Zattoo, WSJ, Weibo, WDR, VoxMedia, Vimeo, USAToday, TikTok, Syfy, Spotify, Spiegel, Sky, RottenTomatoes und RockstarGames bis hin zu ORF, NYTimes, NTV, MySpace, Jamendo, HuffPost, Heise, Google Podcasts und endlos vielen Porno-Portalen.
Causa youtube-dl
Uberspace weigert sich, seinen Kunden den Zugriff auf youtube-dl zu entziehen, deshalb werfen die Labels dem Webhoster eine Mittäterschaft an den Urheberrechtsverletzungen vor und wollen ihn in die Störerhaftung nehmen. Die Geschäftsleitung von Uberspace ist der Ansicht, dass es den Labels von Anfang an darum ging, mit diesem Verfahren eine Art Grundsatzurteil zu erwirken. Es stellt sich jedoch die Frage, ob das öffentliche Anbieten dieses Tools überhaupt juristisch angreifbar ist. Sollten die Labels gewinnen, dürften die Webhoster die Inhalte ohne Widerspruch entfernen und hätten keine Zeit mehr für eine eigene Prüfung.
Privatkopie oder nicht?
Die Befürworter des Tools argumentieren, die Nutzung von youtube-dl sei durch die Privatkopie gedeckt. Da auf der von Uberspace gehosteten Webseite keine Werbung geschaltet wird, kann man von keiner gewerblichen Nutzung sprechen. Zudem ist YouTube keine offensichtlich rechtswidrige Quelle. Der Streitpunkt bei der Privatkopie ist lediglich, dass man bei der Anfertigung keine technischen Schutzmaßnahmen umgehen darf. Ob der „Kopierschutz“ von YouTube darunter fällt, müsste somit das Landgericht Hamburg klären.
Rechteinhaber wollen mehrfach abkassieren
Die Kläger werden des Weiteren beschuldigt, mehrfach abkassieren zu wollen. Die Google-Tochter YouTube zahlt an die Plattenfirmen Lizenzgebühren, wenn auch vergleichsweise geringe. Dazu kommen Leermedien- oder Pauschalabgaben, die automatisch beim Kauf eines PCs, Druckers, Smartphones oder eines anderen Speichermediums erhoben werden. Die Rechteinhaber wollen erwirken, dass keine Privatkopien mehr von den bereits mehrfach bezahlten YouTube-Videos erstellt werden dürfen. Fraglich bleibt, ob das legal ist.
Labels wollen Online-Zensur auf Zuruf
Die Labels fordern außerdem, dass Webhoster wie Uberspace den eingereichten DMCA-Löschaufforderungen zeitnah nachkommen sollen. Das würde einer Zensur auf Zuruf gleichkommen, da für eine inhaltliche Prüfung der Ansprüche keine Zeit mehr vorhanden wäre.
Risiken für Uberspace
Wenn Uberspace den Prozess verlieren sollte, wird es teuer. Der Streitwert wurde im Vorfeld auf 100.000 Euro angesetzt. Im schlimmsten Fall könnten Anwalts- und Gerichtskosten von etwa 10.000 Euro anfallen. Mögliche Geldstrafen vom Landgericht Hamburg kämen dann noch oben drauf.
Ein etwas anderes Hosting-Unternehmen
Wer sich für die Geschichte von Uberspace interessiert, kann auf t3n ein recht interessantes Portrait vom „etwas anderen Hosting-Unternehmen“ finden.
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