
Am Mittwoch verurteilte das Düsseldorfer Landgericht einen Darknet-Drogendealer zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten wegen Kokainhandels im Darknet, Geldwäsche und unerlaubtem Waffenbesitz. Der 33-jährige Familienvater aus Monheim Kreis Mettmann hatte zuvor noch keine Vorstrafen. Zudem müssen bei ihm 480․000 Euro eingezogen werden. Sein langjähriger Freund und Mitangeklagter der 32-jährige Philipp K., erhielt hingegen eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.
Ermittlungen durch Internetfahnder
Im Herbst 2020 kam die Polizei dem Angeklagten auf die Schliche wie Internetfahnder einen Thread des Vendors namens "Cheech and Chong" entdeckten, in dem er Gold für Bitcoins anbot. Das BKA und Europol hatten den Angeklagten bereits im Visier, als sie auf Hinweise zur Geldwäsche stießen. Durch die Entschlüsselung des Krypto-Chats EncroChat konnten sie die Spuren komplettieren.
Überwachung und Observierung
Die Ermittler observierten die Verdächtigen über mehrere Monate hinweg und hörten das Telefon und die Wohnungen ab. Mit GPS-Überwachung wurde der Audi A6 des Angeklagten verfolgt und E-Mails wurden überwacht. Dabei stellten die Ermittler fest – dass der Beschuldigte nahezu täglich Postfilialen mit Paketen anfuhr und ebenfalls Fahrten nach Bremen unternahm. Bei der Hausdurchsuchung am Tag der Festnahme in Monheim fanden die Drogenfahnder eine Cannabisplantage und 40 Schusswaffen mit passender Munition.
Cheech and Chong
Gemäß Anklage soll der Hauptbeschuldigte auf 13 verschiedenen Plattformen unter dem Nicknamen "Cheech and Chong" Kokain angeboten haben. Vor Gericht gab der 33-Jährige ein Geständnis ab und gab zu, fünf Jahre lang auf zahlreichen Plattformen im Darknet kiloweise Drogen verkauft zu haben. Er kaufte das Kokain in Bremen für 34․500 bis 39․000 Euro pro Kilogramm und verkaufte es im Darknet in Monheim portioniert für 80 bis 85 Euro pro Gramm. Bis März 2021 soll er 6․600 Bestellungen abgewickelt haben.
Urteil und Haftbefehle
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gemäß dpa-Informationen setzte das Gericht den Haftbefehl für den Familienvater am Mittwoch außer Vollzug, mittels welchem er nach zehn Monaten Untersuchungshaft auf freien Fuß kam. Der Haftbefehl für den 32-Jährigen wurde aufgehoben. Die Vorsitzende Richterin stellte fest · dass das Geständnis des Angeklagten das Beste war · was er tun konnte.
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