
Das Landgericht Trier hat heute das Urteil im Prozess um den Cyberbunker gesprochen. Die acht Angeklagten wurden beschuldigt, das Datencenter in Traben-Trabach betrieben und dadurch kriminellen Kunden ermöglicht zu haben, ihre Machenschaften zu betreiben. Der Hauptangeklagte aus den Niederlanden wurde zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt, während die sechs anderen Angeklagten Haftstrafen zwischen zwei Jahren und vier Monaten und ebenfalls vier Jahren und drei Monaten erhielten. Der achte Angeklagte wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Laut dem Gericht hatten alle Angeklagten eine kriminelle Vereinigung gebildet um gemeinsam ihre Ziele zu erreichen.
Cyberbunker als Versteck für Kriminelle?
Die Anklage wirft den Angeklagten vor, dass sie den Cyberbunker als Versteck für verschiedene kriminelle Aktivitäten genutzt haben, ebenso wie zum Beispiel Online-Drogenshops, Hacker-Foren und Marktplätze für Falschgeldgeschäfte. Während bereits 227 Folgeverfahren gegen Kunden des Datencenters laufen, wurde der Hauptangeklagte zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.
Mittäter CB3ROB nicht auffindbar
Einer der Mitangeklagten, Sven Olav von K., auch bekannt als CB3ROB, wurde nicht verurteilt und ist seit der Durchsuchung des Cyberbunkers mutmaßlich in Spanien untergetaucht. CB3ROB trat als technischer Dienstleister beim Cyberbunker auf und half gegen Bezahlung beim Aufbau und Betrieb des Datencenters. In einem früheren Statement zur Razzia des Cyberbunkers äußerte er. Dass Durchsuchung eine staatliche Zensur sei und, dass man keinen Betreiber eines Rechenzentrums für die Taten seiner Kunden haftbar machen könne. Von K. glaubt; dass er und die Firma des Hauptangeklagten sich stets an das Telemediengesetz gehalten haben und dass der Einsatz so vieler Polizeibeamter nicht gerechtfertigt war.
Kommentare
Das Urteil im Fall des Cyberbunkers zeigt, dass die Justiz hart gegen Kriminalität im Internet vorgeht. Die Verurteilung der Angeklagten zu Haftstrafen und ebenfalls die laufenden Folgeverfahren gegen Kunden des Datencenters zeigen: Es Konsequenzen für die beteiligten Parteien gibt. Der Fall verdeutlicht auch, dass es wichtig ist, dass Rechenzentren und ihre Betreiber ihre Kunden überprüfen um sicherzustellen, dass sie keine illegalen Aktivitäten betreiben.