
Ein Prozess der die Abwicklung krimineller Geschäfte im Cyberbunker-Rechenzentrum untersucht, steht kurz vor dem Abschluss. Oberstaatsanwalt Jörg Angerer plädierte vor dem Landgericht Trier für hohe Freiheitsstrafen für die acht Angeklagten. Diese sollen eine kriminelle Vereinigung gebildet und Beihilfe zu rund 249․000 Straftaten geleistet haben. Die Angeklagten, darunter der Niederländer Herman Johan Xennt, müssen sich wegen ihrer Verwicklungen in millionenschwere illegale Darknet-Geschäfte, Cyberangriffe und Falschgeldgeschäfte vor Gericht verantworten.
Ursprung des Cyberbunkers und seiner illegalen Geschäfte
Im September 2019 wurde der Cyberbunker durch Fahnder ausgehoben. Das Rechenzentrum galt als "Bulletproof-Hoster" und wurde von Cyber-Kriminellen aus der ganzen Welt genutzt um millionenschwere illegale Darknet-Geschäfte abzuwickeln. Die Ermittler haben bei ihrem Zugriff auf 886 physischen und virtuellen Servern eine Datenmenge von zwei Millionen Gigabyte sichergestellt. Im Fokus der Ermittlungen stand die direkte Verbindung der Delikte der Kunden der Angeklagten.
Jörg Angerer fordert hohe Freiheitsstrafen
Das Geschäftsmodell des Cyberbunkers war den Angeklagten laut Jörg Angerer bekannt. Ohne einen solchen Hoster hätten die Kunden ihre Straftaten nicht begehen können. Die Beschuldigten hätten arbeitsteilig illegale Seiten gehostet um die Kunden vor dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden zu schützen. Angerer fordert nun teils hohe Freiheitsstrafen: Herman Johan Xennt soll für sieben Jahre und sechs Monate hinter Gitter, sein Sohn für fünf Jahre und sechs Monate. Bei den restlichen Angeklagten variieren die geforderten Strafen zwischen drei Jahren und einem Jahr und neun Monaten.
Verteidiger plädieren auf Freispruch
Die Verteidiger aller Angeklagten plädieren hingegen auf Freispruch. Rechtsanwalt Uwe Hegner der Verteidiger von Herman Johan Xennt, argumentierte, dass sein Mandant weder eine Verpflichtung zur Kontrolle der Server seines Cyberbunker-Rechenzentrums hatte, noch dazu in der Lage gewesen wäre. Hegner entwarf das Bild eines Informatikers – der sichere Internetverbindungen ausarbeiten wollte und mit den Behörden kooperierte. Auch Rechtsanwalt Michael Eichin ähnlich wie Verteidiger von Xennt betonte. Dass Betrieb eines Rechenzentrums nicht strafbar sei. Niemand der Angeklagten hatte je etwas mit Drogen oder anderen kriminellen Aktivitäten zu tun.
Entscheidung steht bevor
Ob die Angeklagten zu mehrjährigen Haftstrafen oder zum Freispruch verurteilt werden ist noch offen. Die Anwälte berufen sich auf das Telemediengesetz, darauffolgend welchem die Rechenzentrum-Betreiber nicht für Inhalte ihrer Kunden verantwortlich sind. Der Cyberbunker-Prozess wird mit Spannung erwartet, da er möglicherweise wegweisend für nachfolgende ähnliche Fälle sein könnte.
Kommentare