Das EU-Parlament plant die Einführung neuer Regulierungen für große Online-Plattformen mit einer Marktkapitalisierung von über 80 Milliarden Euro. Der Digital Markets Act soll als kartellrechtliches Instrument dazu dienen, monopolistische "Gatekeeper" im Internet daran zu hindern, unfaire Methoden anzuwenden. Am Dienstag hat der federführende Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) den Kurs der Regulierungen des EU-Parlaments unterstützt. Der Digital Markets Act würde Gatekeeper zudem dazu verpflichten, ihre Messenger für die Konkurrenz zu öffnen.
Der Digital Markets Act könnte dazu beitragen. Dass User frei wählen können – welchen Messenger sie verwenden möchten. Durch die Öffnung der Messenger-Dienste könnten Threema-User beispielsweise mit WhatsApp-Usern chatten, ohne den jeweiligen Messenger zu verlassen. Twitter-Beiträge könnten mit Inhalten von Instagram oder Facebook ergänzt werden. Der Gatekeeper muss den Konkurrenten auf Antrag kostenlos anbinden und die Qualität der Anbindung darf nicht schlechter sein wie das was dem Gatekeeper selber zur Verfügung steht.
Allerdings bergen die Forderungen des Digital Markets Act ebenfalls Sicherheitsrisiken. Die Anbindung der jeweiligen Dienste und die Anwendbarkeit von E2E-Verschlüsselung ist noch unklar. Zentralisierung der Dienste bringt Bedenken bezüglich Datenschutz und Überwachung mit sich. Die Verschlüsselung der Messenger-Dienste könnte darunter leiden, da Schnittstellen nur weniger sichere Verschlüsselungsmethoden unterstützen könnten. Zudem hängen die Schnittstellen zwischen den Messengern wieder von den Gatekeepern ab was die Abhängigkeitsposition der kleineren Konkurrenten nur verschärft.
Weitere Regulierungen des Digital Market Act beinhalten die Pflicht für Gatekeeper, vorinstallierte Apps auf ihrem Kernplattformdienst wie einem Betriebssystem einfach deinstallierbar zu machen. Lediglich Apps die zur Verwendung das Betriebssystem oder das Gerät technisch notwendig sind und Apps deren Funktionen nicht von Drittanbietern angeboten werden gibt es Ausnahmen.
Die Liste der Gatekeeper soll von der EU-Kommission erstellt werden und soll unter anderem Suchmaschinen soziale Netzwerke Fernseher, Sprachassistenten, Marktplätze und Browser umfassen. Proton und die Free Software Foundation Europe haben weitergehende Forderungen gestellt die jedoch nicht im Digital Markets Act berücksichtigt wurden.
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