
Am 19. Oktober 2020 begann vor dem Landgericht Trier der Cyberbunker-Prozess gegen acht Personen, die beschuldigt werden, ein illegales Rechenzentrum in einem ehemaligen NATO-Bunker in Traben-Trarbach an der Mosel betrieben zu haben. Laut den Ermittlungen soll der Cyberbunker als Schaltstelle für illegale Darknet-Geschäfte von Cyber-Kriminellen aus aller Welt gedient haben. Nun, fast ein Jahr nach Beginn des Verfahrens, hat sich der Sohn des Hauptverdächtigen Herman Johan Xennts zu den Vorwürfen geäußert. Berichten zufolge bestritt er alle Anschuldigungen, einschließlich derjenigen, die kurz zuvor in einer auf Telegram geleakten englischen Version zu lesen waren.
Hauptakteure im Cyberbunker-Fall sind die beiden Niederländer Sven Olav Von K. und Herman Johan Xennt, der den Cyberbunker Ende 2013 nach dem Abzug des Militärs von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) über eine Stiftung erworben hat und alle geschäftlichen Entscheidungen traf. Eine deutsche Tatverdächtige war für die Buchhaltung und die Kontrolle des Zahlungsverkehrs mit den Kunden zuständig, während zwei Niederländer, zwei Deutsche und ein Bulgare für die technische Abwicklung der Kundenaufträge und die Aufrechterhaltung der IT-Infrastruktur verantwortlich waren.
Kriminelle Vereinigung und Beihilfe zu Straftaten
Den acht Beschuldigten wird vorgeworfen, eine kriminelle Vereinigung gegründet und Beihilfe zu rund 249.000 Straftaten geleistet zu haben. Sie sollen damit millionenschweren Drogendeals, Cyberangriffen und Falschgeldgeschäften Vorschub geleistet haben.
Im Prozess um den Cyberbunker von Traben-Trarbach hat der Hauptangeklagte Herman Xennt erstmals angegeben, zur Sache aussagen zu wollen. Einer seiner beiden Anwälte gab bekannt, dass er noch Zeit zur Vorbereitung benötige, aber auf jeden Fall noch Angaben zur Sache machen werde. Auch einer seiner Söhne, der einer der acht Angeklagten ist, hat erklärt, zu einer Aussage bereit zu sein. Seine Verteidigerin betonte jedoch, dass er in fünf Jahren nur etwa zehn Wochen vor Ort gewesen sei und von kriminellen Aktivitäten nichts gewusst habe.
Präzedenzfall im Cyberbunker-Prozess
Jörg Angerer von der Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz wies darauf hin, dass mit dem Urteil im Cyberbunker-Prozess wahrscheinlich ein Präzedenzfall geschaffen werde. Das Betreiben von Rechenzentren für illegale Plattformen sei bisher kein eigener Tatbestand. Es ist zu erwarten, dass Rechtsmittel eingelegt werden und sich der Bundesgerichtshof mit dem Cyberbunker befassen wird.
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