
Drei Salzburger Schüler im Alter von 14⸴15 und 16 Jahren landeten vor einem Jugendschöffengericht, anschließend sie im Darknet Falschgeld bestellt und ausgegeben hatten. Die drei hatten insgesamt 200 Euro für 50 gefälschte Fünfzig-Euro-Scheine ausgegeben und diese bei verschiedenen Minikäufen in Supermärkten und Bäckereien ausgegeben. Obwohl sie gute Schüler mit stabilen Familienverhältnissen waren, hatten sie keine Bedenken hinsichtlich des Falschgelderwerbs. Vor Gericht zeigten sie jedoch Reue und gestanden ihre Tat.
Staatsanwalt Mathias Haidinger betonte, dass nicht nur der Hersteller von Falschgeld bestraft werden sollte allerdings ebenfalls derjenige der es mit dem Vorsatz erwirbt es als echt in Verkehr zu bringen. Für zwei der Schüler kam es zu Hausdurchsuchungen bei denen sie kein triftiges Tatmotiv angeben konnten. Einer der Jugendlichen gab zu, dass er das Falschgeld besaß um cool zu sein und Geld zu haben.
Letztendlich wurde das Verfahren gegen die drei Schüler vorläufig eingestellt und sie wurden zur Ableistung von Sozialstunden verurteilt. Zwei der Schüler müssen 60 Stunden leisten – während einer 50 Stunden ableisten muss. Darüber hinaus müssen sie sich bei allen Geschädigten entschuldigen und Schadenswiedergutmachung leisten. Ein Schüler muss sich außerdem wegen Verleumdung verantworten, nachdem er behauptet hatte, den 50-Euro-Schein von seinem Vater zu Weihnachten erhalten zu haben.
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