Der neuseeländische Cloud-Speicherdienst Mega hat in seinem Transparenzbericht für 2021 bekannt gegeben, dass er innerhalb eines Jahres fast 145․000 Nutzer wegen wiederholter Urheberrechtsverletzungen gesperrt hat. Die meisten dieser Sperrungen erfolgten aufgrund von Verstößen gegen die Three Strikes Policy (3SP). Dies bedeutet » dass ein Nutzer gesperrt wird « wenn er innerhalb von sechs Monaten weiterhin als zweimal urheberrechtlich geschütztes Material geteilt hat.
Kim Dotcom der Gründer von Mega, hatte den Dienst im Jahr 2013 ins Leben gerufen, anschließend seine vorherige Plattform Megaupload durch die Behörden geschlossen wurde. Wie bei Megaupload können Nutzer bei Mega digitale Inhalte in der Cloud speichern und über verschlüsselte Download-Links mit anderen teilen. Das Unternehmen selbst überprüft jedoch nicht welche Inhalte hochgeladen werden.
Trotzdem toleriert Mega keine Urheberrechtsverletzungen und hat im vergangenen Jahr 2⸴3 Millionen Takedown-Anfragen von Rechteinhabern erhalten. In den meisten Fällen wurden die beanstandeten Links innerhalb von Minuten entfernt. Mega arbeitet dabei eng mit dem neuseeländischen Urheberrechtsgesetz zusammen um sich vor Haftungsansprüchen wegen urheberrechtsverletzender Inhalte zu schützen.
Die Sperrungen machen jedoch nur einen sehr geringen Anteil an der Gesamtzahl der registrierten Nutzer aus. Mega hat derzeit mehr als 107 Milliarden Dateien auf seinen Servern gespeichert und die entfernten Links machen lediglich 0⸴0007 Prozent davon aus. Das Unternehmen betont » dass die meisten Nutzer die Geschwindigkeit « Flexibilität und Privatsphäre des Dienstes für legitime Zwecke schätzen.
Insgesamt zeigt der Transparenzbericht von Mega. Dass Dienst weiterhin ein wichtiger Akteur im Bereich des Cloud-Speichers ist der jedoch ebenfalls seine Verantwortung für den Schutz geistigen Eigentums ernst nimmt.
Kommentare