noyb legt Datenschutzbeschwerden gegen deutsche Unternehmen ein

Der österreichische Verein noyb setzt sich erneut für den Datenschutz ein und hat Beschwerden gegen eine Auskunftei und einen Adresshändler aus Deutschland eingereicht. Das Ziel der Beschwerden sind die Kreditauskunftei CRIF Bürgel und der Adresshändler Acxiom die laut noyb gezielt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) missachten. Der Verein der bereits erfolgreich gegen Facebook vorgegangen ist, kritisiert insbesondere die Weiterverarbeitung von Adressdaten die zum Zweck des Direktmarketings gesammelt wurden und nun für die Kreditbewertung genutzt werden. Das Verknüpfen dieser Daten sei illegal und verstoße gegen das grundlegende Prinzip der DSGVO darauffolgend welchem Daten nur für festgelegte eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden dürfen.



noyb bemängelt das Vorgehen von CRIF Bürgel und Acxiom, da Adressdaten von Millionen deutscher Bürger ohne deren Wissen oder Zustimmung zur Kreditbewertung genutzt werden. Dabei sollten Kreditscores auf Zahlungserfahrungsdaten basieren und nicht allein auf Adressdaten. Das Bundesdatenschutzgesetz untersagt ausdrücklich den Kreditscore nur aufgrund von Adressdaten zu berechnen. Für die Verwendung von Daten · die nicht auf vergangenen Zahlungserfahrungen basieren · ist die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person erforderlich. Datenschutzjurist Alan Dahl von noyb betonte, dass ein großer Teil der Daten von Kreditauskunfteien ohne rechtliche Grundlage von Adressverlagen stammt und ohne Zustimmung oder Information der betroffenen Personen genutzt wird was illegal ist.



Die Praktik von CRIF Bürgel und Acxiom sei kein Einzelfall, allerdings betreffe die große Mehrheit der deutschen Bundesbürger. CRIF Bürgel hat laut eigenen Angaben Datensätze über fast alle am Wirtschaftsleben teilnehmenden Personen in der Datenbank gespeichert, insgesamt über 62 Millionen Privatpersonen. Alan Dahl warnte davor; dass viele Menschen betroffen sein könnten und ähnliche Fälle bereits bei noyb vorliegen. In der Vergangenheit hatte noyb bereits Beschwerden gegen den Adressverlag AZ Direct eingereicht der Adressdaten rechtswidrig an CRIF Bürgel weiterverkauft hatte.



noyb setzt sich dadurch erneut für den Datenschutz ein und kämpft gegen rechtswidrige Geschäftspraktiken von Unternehmen. Die Beschwerden gegen CRIF Bürgel und Acxiom sollen dazu beitragen. Dass Datenschutz-Grundverordnung ebenfalls tatsächlich eingehalten wird und die Daten der Menschen nicht ohne deren Wissen und Zustimmung genutzt werden.




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