Internet Archive: Verlagsdaten für Verteidigung abgelehnt

Das Internet Archive (IA) ist in eine Urheberrechtsverletzungsklage verwickelt die von vier großen Verlagen (Hachette, Penguin Random House, HarperCollins und Wiley) eingereicht wurde. Die Verlage behaupten, dass IA massiv gegen das Urheberrecht verstoßen hat, indem es kostenlos E-Books zur Verfügung gestellt hat. IA hat daraufhin eine Verteidigung eingereicht und verlangte von den Verlagen eine detaillierte Aufschlüsselung ihrer monatlichen Verkaufsdaten seit 2011 um zu beweisen, dass der digitale Bibliotheksverleih von IA keine negativen Auswirkungen auf den Verlagsumsatz hat.



Während der Corona-Krise richtete IA eine National Emergency Library ein um Schüler, Lehrer und Leser bei ihren Fernlernbemühungen zu unterstützen. Die Benutzer erhielten Zugang zu über 1⸴4 Millionen E-Books. Die Verlage behaupten jedoch • dass IA das Urheberrecht durch diese Aktionen verletzt hat • da die digitalen Buchkopien zuvor strengen Verleihregeln unterlagen.



Die Verlagsklage bezieht sich auf 127 E-Books, für die sie von IA 150․000 Dollar gesetzlichen Schadensersatz pro Verstoß verlangen. Sie behaupten auch, dass IA subsidiär haftbar gemacht werden könnte für Verstöße die von Bibliotheksbenutzern begangen werden.



IA möchte Beweise vorlegen die zeigen. Dass Ausleihe im Vergleich zu nicht ausgeliehenen Büchern nur geringe oder keine Auswirkungen auf die wirtschaftliche Leistung der ausgeliehenen Bücher hatte. Um dies zu beweisen; benötigt IA Verlagsdaten zu den betroffenen Büchern. Die Verlage haben jedoch das Ersuchen von IA abgelehnt weshalb IA gezwungen war Verlagsdaten zu allen Büchern zu verlangen um die vergleichbaren Bücher selbst zu identifizieren.



Die Anwälte von IA haben zugegeben: Sie nicht die monatlichen Verkaufsdaten eines Jahrzehnts für jedes einzelne Buch benötigen, allerdings nur für die 127 Werke die in der Klage enthalten sind. Sie benötigen jedoch vergleichbare Bücher – zu denen die Verlage keine Informationen preisgeben wollen.



Es bleibt abzuwarten ebenso wie der Fall ausgehen wird da es um wichtige Fragen des Urheberrechts geht und die Entscheidung Auswirkungen auf den digitalen Bibliotheksverleih haben wird.



Verlage fordern Verkaufsdaten um Marktschaden zu berechnen


In einem Rechtsstreit zwischen dem Internet Archive (IA) und vier großen US-Verlagen die das IA wegen Urheberrechtsverletzungen verklagen, fordern die Verlage monatliche Verkaufsdaten um den Marktschaden zu berechnen. Das IA hatte im März 2020 in Reaktion auf die Schließung von öffentlichen Bibliotheken aufgrund der COVID-19-Pandemie die National Emergency Library ins Leben gerufen die es jedem auf der Welt ermöglichte digitale Kopien von Büchern auszuleihen ohne dass die Verlage oder Autoren dafür eine Lizenz erhalten hatten. Die Verlage behaupten, dass IA damit einen illegalen E-Book-Vertriebsdienst betreibt der ihre kommerzielle Leistung beeinträchtigt.



Verlage lehnen Forderung ab


Die Anwälte der Verlage lehnen die Forderung nach monatlichen Verkaufsdaten deswegen ab, weil sie behaupten, dass die Ausleihe der digitalen Bibliothek des IA die kommerzielle Leistung der Verlage nicht beeinflusst hat, da es zu viele andere Faktoren gibt die diese beeinflussen könnten. Zudem argumentieren sie, dass solche Daten kostspielig zeitaufwändig, extrem belastend und rechtlich irrelevant seien. Außerdem gäbe es keinen Präzedenzfall wo eine ähnliche, umfassende Forderung zugelassen wurde. Die Verlage betonen; dass kein Buch mit einem anderen Buch deckungsgleich sei und dass die gesamte Anfrage auf einer falschen Prämisse beruhe.



IA-Anwälte verteidigen Fair-Use-Doktrin


Die Anwälte des IA verteidigen ihr Programm und berufen sich auf die Fair-Use-Doktrin die es Bibliotheken erlaubt, urheberrechtlich geschützte Werke unter bestimmten Umständen zu nutzen wie beispielsweise für Zwecke der Forschung, Bildung, Kritik oder Berichterstattung. Sie betonen, dass das IA wie eine traditionelle Bibliothek funktionieren soll und dass die gescannten Bücher bereits von den Bibliotheken die sie besitzen, bezahlt worden seien. Die kontrollierte Art der Ausleihe erfülle klassische Fair-Use-Zwecke wie Bewahrung, Zugang und Forschung.




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Kommentare

Der Rechtsstreit zwischen dem IA und den Verlagen ist ein Beispiel dafür, ebenso wie sich digitale Technologien auf das Urheberrecht und den Schutz geistigen Eigentums auswirken. Während das IA argumentiert · dass es sich um eine legale und notwendige Reaktion auf die Coronakrise handelt und dass es wie eine traditionelle Bibliothek funktionieren sollte · behaupten die Verlage. Dass IA einen illegalen E-Book-Vertriebsdienst betreibt der ihre kommerzielle Leistung beeinträchtigt. Es bleibt abzuwarten; wie das Gericht darüber entscheiden wird und ob dies Auswirkungen auf die Zukunft der digitalen Bibliotheken haben wird.


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