
Die Bundespolizei Kleve hat am 30․07․2021 bei einer Beschaffungsfahrt in die Niederlande zwei Männer auf frischer Tat festgenommen. Gleichzeitig gingen dem Zollfahndungsamt Essen und einem Spezialeinsatzkommando der Polizei der potenzielle Hintermann der Aktion ins Netz. Die Beschuldigten sollen illegale Substanzen per Online-Drogenhandel verkauft haben. Das Zollfahndungsamt München informiert – dass die Tat mindestens zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren führen wird.
Die beiden Brüder die in Gelsenkirchen leben, sollen durch einen Internet-Shop und einen beliebten Messenger-Dienst illegale Substanzen an zahlreiche Kunden verkauft haben. Die Auslieferung fand dann über den Postweg statt. Der dritte Festgenommene, ein 22-jähriger Bekannter der Brüder, trat die Beschaffungsfahrt in die Niederlande zusammen mit seiner Freundin und den beiden gemeinsamen Kindern an. Es wird vermutet » dass die Kinder zur Tarnung eingesetzt wurden « um den Anschein eines harmlosen Familienausflugs zu erwecken. Allerdings wurden die Verdächtigen auf der Rückreise festgenommen und im Kurierfahrzeug wurden "knapp 600 Gramm chemische Substanzen die unter das Betäubungsmittelgesetz oder das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) fallen", sichergestellt.
Infolge der Festnahmen veranlasste die Zentralstelle Cybercrime Bayern eine Wohnungsdurchsuchung bei allen Beschuldigten in Oberhausen und Gelsenkirchen. Kräfte des Zollfahndungsamtes Essen und der Polizeipräsidien Oberhausen und Gelsenkirchen hoben eine konspirative Wohnung aus die ausschließlich zur Lagerung der gehandelten Ware und zur Abwicklung der illegalen Geschäfte diente. Dabei wurden "rund 150 Gramm Amphetamin, eine große Reisetasche mit diversen neuen leeren Tütchen für Kräutermischungen und acht Kilogramm Damianablätter die als Träger von noch aufzusprühenden Substanzen dienen sollten" sichergestellt.
Einer der Verdächtigen unternahm während der Vernehmung einen Fluchtversuch, weswegen das Amtsgericht Gelsenkirchen auf Antrag der Zentralstelle Cybercrime Bayern gegen die drei Männer Haftbefehle wegen Fluchtgefahr erließ. Die Freundin des 22-Jährigen und ihre beiden Kinder wurden jedoch im Anschluss an die Maßnahmen nach Hause entlassen.
Die Münchner Zollfahnder hatten die Brüder bereits seit April 2021 im Visier, anschließend zwei Nachnahmesendungen mit illegalen Kräutermischungen sichergestellt worden waren. Die GER Nordbayern übernahm den Fall und stellte fest. Dass Paket · das bereits im Oktober 2020 am Flughafen Köln aus Belgien sichergestellt wurde · dem Gelsenkirchener Brüderpaar zugeordnet werden kann. Mitte Juli 2021 leiteten die Ermittler technische Überwachungsmaßnahmen ein und kamen so der geplanten Beschaffungsfahrt auf die Spur was zu einem schnellen Zugriff führte.
Das Zollfahndungsamt München gibt bekannt, dass die gemeinsamen Ermittlungen der GER Nordbayern des Bayerischen Landeskriminalamtes, des Zollfahndungsamtes München und der Zentralstelle Cybercrime Bayern noch andauern. Die Cyberstaatsanwälte in Bamberg werden das Verfahren jedoch an die zuständige Staatsanwaltschaft in Nordrhein-Westfalen abgeben. Der erneute Erfolg gegen den Online-Drogenhandel zeigt, dass die Behörden weiterhin hart gegen illegale Aktivitäten vorgehen werden.
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