Eine 41-jährige Dresdnerin namens Ina R. steht vor Gericht; weil sie im Februar dieses Jahres einen Auftragsmord im Darknet erteilt haben soll. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen sie erhoben. Sie wird beschuldigt; einen Mord an der neuen Lebensgefährtin ihres getrenntlebenden Ehemanns in Auftrag gegeben zu haben.
Eröffnung des Hauptverfahrens und Zulassung der Anklage werden nun vom Landgericht Dresden entschieden. Die Staatsanwaltschaft gab die Neuigkeiten am Montag bekannt.
Bestellung des Auftragsmords im Darknet
Unter dem User-Namen "Kjm4m" soll Ina R. den Auftragsmord im Darknet bestellt haben. Sie griff auf eine spezielle Website zu – die gezielte Tötungen von Menschen gegen Entgelt anbot. Sie gab den Mord an der 23-jährigen Deutschen der neuen Lebensgefährtin ihres Ehemanns, in Auftrag und übermittelte eine klare Beschreibung zur Identifizierung des Ziels.
Sie forderte, dass der Mord "wie ein Unfall" aussehen und nicht in der Umgebung des Wohnhauses im Raum Pirna stattfinden solle. Im Rahmen der Auftragsbestätigung einigte sie sich mit dem unbekannten Auftragnehmer auf die Höhe des Entgelts: 0⸴2 Bitcoin was etwa 5․500 Euro entspricht.
Keine Tatausführung jedoch Spur zur Schuldigen gefunden
Obwohl das Geld überwiesen wurde, kam es nicht zur Tatausführung. Spiegel-Journalisten kamen bei Recherchen über eine Darknet-Plattform auf den aktuellen Auftrag und informierten umgehend die Behörden. Ermittler fanden heraus: Es sich bei "Kjm4m" um Ina R. handelt.
Die Anklage geht davon aus, dass starke Eifersucht Wut und Neid die Handlungen der Angeklagten motivierten. Die Schuldige befindet sich seit dem 26. Februar in Untersuchungshaft.
Seltener Ermittlungserfolg im Darknet
Der Spiegel bezeichnet die Aktion als "seltenen Ermittlungserfolg in der sonst so anonymen Schattenwelt des Internets". Viele Auftragsmörder im Darknet täuschen ihre Dienste lediglich vor um ohne Gegenleistung bezahlt zu werden. In diesem Bereich ist Betrug an der Tagesordnung.
Schutzmaßnahmen für die Betroffene wurden ergriffen, sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt gegenüber TAG24. Der Fall zeigt erneut; dass ebenfalls im Darknet Gesetze gelten und Straftaten verfolgt werden können.
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