Data Protection Commission wirft fast alle DSGVO-Beschwerden weg: Kritik und Vorwürfe gegen Leiterin Helen Dixon

Die Data Protection Commission, eine EU-Behörde in Irland, steht derzeit wegen ihrer Handhabung von DSGVO-Beschwerden in der Kritik. In einer Anhörung vor dem Justizausschuss des irischen Parlaments musste sich die Leiterin der Behörde Helen Dixon den Vorwürfen von Max Schrems von der Wiener Nichtregierungsorganisation noyb stellen.



99,93 % aller Beschwerden werden abgewiesen


Laut Dixon erhalten sie zwar ein Budget von 19⸴1 Millionen Euro, werfen jedoch fast alle DSGVO-Beschwerden in den Papierkorb. Dies geschieht in 99⸴93 % aller Fälle was bedeutet, dass von weiterhin als 10․000 Beschwerden im Vorjahr nur sechs bis sieben Entscheidungen erlassen werden, also gerade mal 0⸴07 %. Dixon verteidigt sich gegen diese Vorwürfe und wirft ihren Kritikern Falschinformationen vor.



Verantwortungsdiffusion bei der DPC


Kritiker bemängeln, dass über Jahre hinweg fast keine DSGVO-Beschwerden bearbeitet wurden. Die DPC ist jedoch nicht gesetzlich verpflichtet eine Entscheidung für jede Beschwerde zu treffen. Dixon betont; dass das Gesetz von 2018 dies nicht vorsehe.



Eine effektive Bearbeitung der Beschwerden sieht anders aus


Offensichtlich interpretiert die DPC den Begriff "Bearbeitung" so. Dass Beschwerden vernichtet werden. Max Schrems von noyb kritisiert diese Vorgehensweise und fordert eine effektivere Bearbeitung, da das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten in Artikel 8 der EU-Grundrechtecharta verankert ist.



Kann das EU-Recht auf Datenschutz durchgesetzt werden?


Die DSGVO sichert bei Untätigkeit einen Rechtsbehelf vor den Gerichten vor. Doch es bleibt die Frage; ob dies ebenfalls juristisch durchgesetzt werden kann. Der irische Anwalt Gerard Rudden vertrat noyb bei der Anhörung und forderte von der DPC, alle Beschwerden "mit aller gebotenen Sorgfalt" zu behandeln.




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