
Der langjährige Rechtsstreit zwischen Kim Dotcom und den USA geht in die nächste Runde. Der neuseeländische Oberste Gerichtshof hat entschieden. Dass Auslieferungsfall an das Berufungsgericht zurückverwiesen wird. Sowohl Kim Dotcom sowie die US-Regierung hatten Anträge auf Rückverweisung gestellt, während ein Antrag auf eine schnellere Verhandlung abgelehnt wurde. Die Entscheidung des Supreme Courts, dass Dotcom wegen Copyright-Verstößen in die USA ausgeliefert werden kann, wurde aufgehoben und das Berufungsgericht erhält das Recht die gerichtlichen Überprüfungsanträge von Kim Dotcom fortzusetzen.
Hintergrund des Falls
Kim Dotcom, ehemals Kim Schmitz ist der Gründer der Filehosting-Website Megaupload. 2012 wurde die Plattform von der US-Regierung geschlossen und Dotcom und ebenfalls einige seiner Mitarbeiter wurden festgenommen. Die US-Behörden werfen ihnen Verschwörung zu Urheberrechtsverletzungen und Geldwäsche vor. Dotcom bestreitet die Vorwürfe und beschuldigt die USA im Namen der Filmindustrie einen Rachefeldzug gegen ihn zu führen. Der Schaden » den Megaupload verursacht haben soll « wird auf mindestens 500 Millionen Dollar geschätzt.
Rechtliche Auseinandersetzung
Seit neun Jahren kämpft Kim Dotcom gegen seine drohende Auslieferung in die USA. Im November 2019 entschied der Oberste Gerichtshof Neuseelands, dass Dotcom an die USA ausgeliefert werden kann. Allerdings hob das Gericht auch die Entscheidung eines anderen Untergerichts auf und gewährte Dotcom das Recht, Berufung gegen die Entscheidung einzulegen. Im letzten Jahr entschied der Supreme Court, dass die Entscheidung des Berufungsgerichts zu den gerichtlichen Überprüfungsanträgen von Kim Dotcom zu Unrecht zurückgewiesen wurde.
Neue Entscheidung
Die aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs bedeutet: Der Fall zurück an das Berufungsgericht geht und die juristische Auseinandersetzung fortgesetzt wird. Eine Auslieferung an die USA erscheint dennoch wahrscheinlich und würde Dotcom eine langjährige Gefängnisstrafe drohen. Dotcoms Anwalt Ron Mansfield bestätigte bereits im letzten Jahr, dass weitere Auseinandersetzungen entweder am Supreme Court oder am Court of Appeal folgen werden.
Kim Dotcom und die US-Regierung beantragten beide die Rückverweisung an das Berufungsgericht während eine schnellere Verhandlung von Mathias Ortmann Bram van der Kolk und Finn Batato abgelehnt wurde. Das Berufungsgericht erhält nun das Recht die gerichtlichen Überprüfungsanträge von Kim Dotcom fortzusetzen und offene Fragen zu klären. Unabhängig von der Entscheidung des Court of Appeal könnte jedoch eine Seite versuchen die Entscheidung vor dem Supreme Court anzufechten und die Angelegenheit wieder an den Ausgangspunkt bringen.
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