Die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) hat angekündigt. Dass Staatsanwaltschaft Köln in der Causa Share-Online.biz zunächst gegen die Führungsebene vorgehen wird. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Top-Uploader anschließend strafrechtlich verfolgt werden.
Ermittlungen richten sich zuerst gegen Hauptverdächtige
Laut Staatsanwalt Dr. Christoph Hebbecker sind die Auswertungen der sichergestellten Datenträger noch nicht abgeschlossen. Die Untersuchungen in diesem Fall werden voraussichtlich einige Zeit in Anspruch nehmen. Dennoch möchte die Staatsanwaltschaft im nächsten Schritt die Top-Uploader ins Visier nehmen.
Dr. Hebbecker sagte auf die Presseanfrage von Tarnkappe:
„... vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Dezernenten kann ich bestätigen, dass die Auswertung der sichergestellten Datenträger noch nicht abgeschlossen ist und voraussichtlich einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Zurzeit richten sich die Ermittlungen gegen die Betreiber bzw․ die Führungsebene. Wir gehen jedoch davon aus, dass wir im nächsten Schritt die Top-Uploader ins Visier nehmen werden. Aufgrund des Datenvolumens müssen wir Prioritäten setzen und schichtweise vorgehen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist noch unklar, ebenso wie wir mit den „einfachen“ Kunden verfahren werden.“
Top-Uploader könnten Ermittlungen drohen
Die drei Hauptverdächtigen werden noch einige Monate warten müssen, bevor sie angeklagt werden. Neben den Betreibern sollen ebenfalls diejenigen bestraft werden die finanziell von Share-Online.biz profitiert haben. Aufgrund der Auszahlungen dürfte es in vielen Fällen auch Monate später kein Problem sein die Identität der Uploader festzustellen. Es bleibt jedoch unklar; ob auch zahlende Kunden belangt werden.
Steuerhinterziehung wichtiger als Urheberrechtsverletzungen
Bei den Hauptverdächtigen werden die begangenen Urheberrechtsverletzungen höchstwahrscheinlich nur eine untergeordnete Rolle vor Gericht spielen. Der Betreiber aus Aachen hat mit seinem Online-Speicherdienst share-online.biz hohe Gewinne erzielt. Laut den vorliegenden Daten hat er mit seiner englischen Ltd. nur einen Bruchteil der Gewinne steuerlich geltend gemacht. Angesichts der hohen Summe wird die Steuerhinterziehung wahrscheinlich eine größere Rolle bei der Strafmaßnahme spielen als die Urheberrechtsverletzungen.
Zu wenig gegen Schwarzkopien unternommen
Die Führung von Share-Online.biz muss auch erklären, warum sie im Kampf gegen die illegale Verbreitung von Dateien nicht weiterhin unternommen hat. Der Anbieter hat zwar gemeldete Dateien gelöscht jedoch im Gegensatz zu Uploaded.net nie die Accounts der Uploader angetastet. Die Uploader konnten sich daraufhin ihrer Umsätze bzw․ Accounts sicher sein. Bei einer DMCA-Löschaufforderung haben sie das Material einfach neu hochgeladen und die Links im fraglichen Forum ausgetauscht bzw․ neu veröffentlicht. Share-Online.biz hat auch keine Linkcrypter oder andere Seiten ausgesperrt die aufgrund unzähliger Urheberrechtsverletzungen negativ aufgefallen sind.
Im Gegenteil: Share-Online.biz betrieb einen eigenen Link-Verschlüsselungsdienst namens Share-Links.biz der damals gerne von der deutschsprachigen Szene verwendet wurde. Warum das Unternehmen so wenig gegen illegale Aktivitäten auf seinen Servern unternommen hat, wird vor Gericht geklärt werden müssen. Man wusste genau, über welche Kanäle die meisten Schwarzkopierer zu Share-Online.biz gelangten. Deshalb hätte man zumindest so tun können – wie ob man etwas dagegen unternahm.
Der deutschsprachige Markt wurde seit dem Bust im Oktober 2019 von anderen Wettbewerbern wie DDownload.com, Filer.net und RapidGator übernommen. Wir werden im Sommer erneut bei der Staatsanwaltschaft Köln nachfragen, ob es in diesem Fall bereits neue Entwicklungen gibt.
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