Neues Postgesetz: Postboten dürfen verdächtige Pakete öffnen

Postgesetz geändert: Postboten dürfen verdächtige Pakete öffnen

Am Freitag hat der Deutsche Bundestag auf Initiative des Bundesrates das Postgesetz geändert. Diese Änderung ermächtigt Postboten nun dazu, verdächtige Pakete zu öffnen. Der Grund für diese Initiative ist der zunehmende Handel mit illegalen Gütern, insbesondere Drogen, Dopingmitteln, Waffen und Sprengstoff. Mit der neuen Regelung sollen Strafverfolgungsbehörden mehr Möglichkeiten erhalten, gegen den illegalen Handel vorzugehen. Diese Informationen wurden vom News-Portal Business Insider veröffentlicht.



Drogenhandel verlagert sich vom Straßenverkauf ins Darknet


Aufgrund der Corona-Pandemie haben Drogendealer ihre Aktivitäten vermehrt ins Darknet verlegt. Allerdings werden diese illegalen Sendungen immer noch per Post verschickt. Um diesem Problem entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber das Postgesetz geändert. Ziel ist es, mehr unerlaubte Sendungen mit verdächtigen Gütern aufzudecken und zu stoppen.



Neue Regelung bringt Strafverfolgungsbehörden neue Instrumente


Bisher war es den Postzustellern nur erlaubt, Briefe und Pakete zu öffnen, wenn diese beschädigt waren und nachverpackt werden mussten oder wenn sie "unanbringlich" waren. Weder der Empfänger noch der Absender durfte dabei erkennbar sein.



Falls verdächtige Inhalte gefunden wurden, mussten diese der Polizei gemeldet werden, auch wenn dadurch körperliche Gefahren für Personen oder Sachen entstanden.



Der neue Gesetzentwurf erlaubt Postboten nun, Pakete zu öffnen, wenn es "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" gibt, die auf verdächtige Inhalte hinweisen, wie zum Beispiel ungewöhnliche Gerüche oder verdächtiges Aussehen. Nach dem Öffnen müssen verdächtige Pakete der Polizei vorgelegt werden. Transport-Unternehmen, die diese Informationspflicht ignorieren, können mit Geldbußen von bis zu 500.000 Euro rechnen.



Kampf gegen Darknet-Drogenhandel


Im März letzten Jahres forderte Hessen bereits eine Verschärfung des Postgesetzes im Kampf gegen den Darknet-Drogenhandel. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) schloss sich Mitte Januar dieser Forderung an. Er forderte eine Meldepflicht für verdächtige Postinhalte bei der Polizei durch die Postdienstleister.



Drogenbeauftragte begrüßt neue Regelung

Daniela Ludwig (CSU), Drogenbeauftragte der Bundesregierung, begrüßte die Gesetzesänderung in einer Pressemitteilung:



"In diesen Zeiten floriert der Drogenhandel im Internet und stellt Strafverfolgung und Justiz immer wieder vor immense Herausforderungen. Die heutige Änderung des Postversandgesetzes ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Drogenkriminalität. Drogenpakete gehören nicht in den heimischen Briefkasten, sondern sind ein Fall für die Polizei. Wenn wir mit dieser Gesetzesänderung nur ein Paket abfangen können, bevor es den Empfänger erreicht, hat sich der Aufwand bereits gelohnt!"




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