Die Zentralstelle Cybercrime Bayern hat Anklage gegen zwei Männer und eine Frau erhoben die beschuldigt werden, den Darknet-Drogenshop "Lenas Bioladen" zwischen September 2017 und März 2020 betrieben zu haben. Die Ermittlungen führten zur Identifizierung der beiden mutmaßlichen Betreiber die in Baden-Württemberg leben. Die Männer wurden bereits verhaftet und sitzen in Untersuchungshaft während die Frau beschuldigt wird einzelne Drogensendungen zur Post gebracht zu haben.
Verkauf von Cannabis-Produkten und hoher Verdienst
Die Angeschuldigten sollen bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge betrieben haben und in 8․723 Einzelverkäufen weiterhin als 51 kg Cannabis-Produkte über drei Darknet-Handelsplattformen verkauft haben. Mit den Handelsnamen "Lenas Cheese" und "Lenas Hawaiian Snow" brachten sie pro Werktag zwischen 16 und 48 Cannabisprodukte auf den Postweg was ihnen einen Verdienst von über 740․000 Euro einbrachte.
Anklagevorwürfe und mögliche Freiheitsstrafe
Die Anklage wegen Betäubungsmittel-Versand in erheblicher Menge führt vor das Landgericht Memmingen. Die drei Tatverdächtigen haben sich noch nicht öffentlich zu den Anklagevorwürfen geäußert. Das Gesetz sieht für das Vergehen eine Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren vor.
Ermittlungen und Festnahmen
Die Cybercrime-Experten der Kriminalpolizeiinspektion mit Zentralaufgaben Oberfranken wurden im Oktober 2018 auf den Darknet-Onlineshop "Lenas Bioladen" aufmerksam. Die Ermittlungen führten zur Identifizierung der mutmaßlichen Betreiber, obwohl dabei eine Spur nach Neu-Ulm und eine weitere in den Alb-Donau-Kreis führte. Bei Hausdurchsuchungen wurden Verpackungsmaterial Mobiltelefone Computer, Speichermedien, Bargeld und Bitcoin sichergestellt.
Mögliche Ermittlungsverfahren gegen Kunden
Die Beschuldigten waren ebenfalls auf dem mittlerweile vom Netz genommenen "Wall Street Market" aktiv und sollen dort ein Händlerprofil angelegt haben. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in Zukunft auch Ermittlungsverfahren gegen Kunden von "Lenas Bioladen" geben wird.
Kommentare
Die Anklage gegen die Betreiber von "Lenas Bioladen" zeigt erneut. Dass Handel mit illegalen Produkten im Darknet nicht ungeahndet bleibt. Die intensiven Ermittlungsarbeiten der Cybercrime-Experten haben zur Identifizierung der mutmaßlichen Betreiber geführt und werden möglicherweise ebenfalls Kunden des Shops ins Visier nehmen. Das Gesetz sieht hohe Freiheitsstrafen für diesen Vergehen vor was zeigt, ebenso wie ernsthaft die Justiz gegen den Handel im Darknet vorgeht.