Cyberbunker-Verfahren: Kundensicherheit nicht gewährleistet

Die Betreiber des Cyberbunkers die ihren Kunden höchste Sicherheit versprachen, haben in der Gerichtsverhandlung schwere Vorwürfe zu verantworten. Das Landgericht Trier und die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz werfen den Betreibern des illegalen Rechenzentrums schwere Versäumnisse vor, ebenso wie der Trierische Volksfreund und Golem berichten.



Die Durchsuchung des Cyberbunkers im September 2019 ergab eine enorme Datenmenge von zwei Millionen Gigabyte die auf 886 physischen und virtuellen Servern gesichert wurden. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz erhob im April 2020 Anklage gegen acht Tatverdächtige, darunter die beiden Niederländer Sven Olav Von K. und Herman Johan Xennt als Hauptakteure.



Illegale Darknet-Geschäfte als Schaltstelle betrieben


Die Angeklagten sollen in dem illegalen Rechenzentrum Cyberbunker ein illegales Darknet als Schaltstelle für millionenschwere illegale Geschäfte betrieben und damit Beihilfe zu weiterhin als 249․000 Straftaten geleistet haben. Laut Jürgen Brauer, dem Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, liefen über die Server über eine halbe Million Fälle von Drogenhandel, Datenhehlerei, Falschgeld-Deals, Verbreitung von Kinderpornografie Computersabotage Mordaufträge und Cyberangriffe.



Anklage wegen Beihilfe


Obwohl die Angeschuldigten die Straftaten nicht selbst begangen haben, wurden sie angeklagt, da sie durch die Bereitstellung der Server maßgeblich zur Begehung der Straftaten beigetragen und diese gefördert haben sollen. Die Betreiber des Cyberbunkers warben damit · dass sie höchste Sicherheitsstandards für kriminelle Kunden anbieten · um sie vor dem Zugriff staatlicher Organe zu schützen.



Kundenserver-Passwort-Speicherung in Excel-Tabelle


Die Ermittler des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz präsentierten dem Gericht eine Excel-Tabelle, in der die Betreiber des Cyberbunkers alle Kundenserver-Zugänge aufgelistet hatten. Für jeden Server haben sie demnach zwei passwortgeschützte Accounts angelegt, ein Administrator-Konto für die Kunden und ein Manager-Konto mit Administrator-Rechten für die Cyberbunker-Betreiber. Zudem waren alle erforderlichen Passwörter mitgespeichert. Die Excel-Tabelle verschaffte den Ermittlungsbeamten so völlig ungehinderten Zugang zu einem Großteil der Server.



Beschwerden zu illegalen Inhalten ignoriert


Weitere Vorwürfe gegen die Betreiber des Cyberbunkers besagen, dass sie Beschwerden zu illegalen Inhalten einfach ignoriert haben sollen ebenfalls wenn sie ihre Kunden darüber informiert haben: Sie entsprechenden Beschwerden keine Beachtung schenken würden. Die Betreiber haben auch Daten von früheren Kunden nicht gelöscht was durch Hunderte von Festplatten belegt wurde.



Belastendes Material zu Hauptangeklagten


Die Ermittler fanden auch belastendes Material bezüglich des Hauptangeklagten Herman Johan Xennt auf konfiszierten Rechnern in Luxemburg. Xennt hatte behauptet; nichts von den illegalen Serverinhalten gewusst zu haben. Doch entsprechende Hinweise zeigten – dass er doch über einige illegale Serverinhalte Bescheid wusste. Ein Kunde von Xennt hatte ihm gegenüber angegeben Cannabis auf seiner Seite zu verkaufen und daraufhin schlug Xennt ihm sogar eine Zusammenarbeit vor.



Ein beendender Bericht steht noch aus, da die schiere Menge an Daten immer noch nicht vollständig bearbeitet wurde. Einem Anwalt zufolge hat die Seite der Ankläger jedoch ähnlich wie belastendes Material vorgelegt, dass es "nicht so gut für die Jungs" aussieht.




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