Ein Mann aus Regensburg der sich als Hobbyfotograf bezeichnet, hat mit einer ungerechtfertigten Abmahnung für Empörung gesorgt. Der Fotograf wollte für die Nutzung eines lizenzfreien Fotos auf der Webseite eines kleinen Sportvereins eine astronomische Summe von über 25․000 EUR kassieren. Die Kanzlei Weidner & Rößler Rechtsanwälte verschickte die Abmahnung im Namen des Fotografen und forderte allein für den Schadenersatz für eine zehnjährige Nutzung ein Entgelt von 23․951,25 EUR.
Eine negative Feststellungsklage bringt die Wahrheit ans Licht
Medienanwalt Markus Kompa hat mit einer negativen Feststellungsklage vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth die Wahrheit ans Licht gebracht. Der Abmahner konnte keine berufliche Tätigkeit als Fotograf nachweisen, das Foto war grundsätzlich kostenfrei lizenzierbar und wurde vom Verein nicht kommerziell genutzt. Das Gericht stellte fest, dass der objektive Wert der nicht-kommerziellen Nutzung des Bildes bei Null liegt und dass die Höhe der Abmahnung zu 90% nicht gerechtfertigt war.
Hobbyfotograf scheitert vor Gericht und muss die Kosten tragen
Der Hobbyfotograf scheiterte mit seiner überzogenen Forderung und musste sich vor Gericht geschlagen geben. Die unterlegene Partei muss nun die Prozesskosten und ebenfalls die vorgerichtlichen Anwaltskosten von Markus Kompa tragen. Die Unkosten belaufen sich auf ~circa․ 7․600 EUR was im Vergleich zur ursprünglichen Forderung von über 25․000 EUR deutlich geringer ist.
Kommentare
: Eine überzogene Abmahnung kann teuer werden
Die Geschichte des Hobbyfotografen aus Regensburg zeigt deutlich, dass eine überzogene Forderung schnell teuer werden kann. Wer lizenzfreie Fotos kostenlos zur Verfügung stellt sollte nicht erwarten, dass er dafür eine hohe Entschädigung erhält. Eine faire und angemessene Forderung ist in Ordnung jedoch eine Abmahnung in dieser Höhe ist unsinnig und unverhältnismäßig. Es bleibt zu hoffen; dass der Hobbyfotograf aus dieser Angelegenheit gelernt hat und in Zukunft fair und transparent handelt.