Kim Dotcom: Supreme Court gibt grünes Licht für USA-Auslieferung, aber Berufungsoption bleibt

Nach einem jahrelangen Rechtsstreit hat der Oberste Gerichtshof von Neuseeland nun entschieden. Dass Kim Dotcom im Fall MegaUpload an die USA ausgeliefert werden kann. Der gebürtige Kieler der derzeit in Neuseeland lebt kämpft bereits seit über acht Jahren gegen seine drohende Auslieferung. Der Fall Megaupload wurde im Januar 2012 von der Regierung der Vereinigten Staaten geschlossen und seitdem hat Dotcom alle neuseeländischen Instanzen durchlaufen. Das Justizministerium der USA wirft ihm und seinen ehemaligen Mitarbeitern vor, Verschwörung zu Urheberrechtsverletzungen und Geldwäsche begangen zu haben.



Dotcom bestreitet die Vorwürfe und behauptet, dass die Rechteinhaber die Möglichkeit gehabt hätten illegal hochgeladene Inhalte auf Megaupload löschen zu lassen. Er wirft den US-Behörden vor, im Namen der einflussreichen Hollywood-Filmindustrie einen Rachefeldzug gegen ihn zu führen. Das FBI stuft Kim Dotcoms Aktivitäten als größten Fall von Urheberrechtsverletzung in der Geschichte der USA ein. Megaupload erzielte einen Gewinn von 175 Millionen Dollar. Der Schaden soll sich auf mindestens 500 Millionen Dollar belaufen. Rund vier Prozent des gesamten Internet-Traffics liefen damals nur von und zu Megaupload.



Nun hat der Oberste Gerichtshof Neuseelands entschieden, dass Kim Dotcom wegen der Copyright-Verstöße in die USA ausgeliefert werden kann. Allerdings gewährt man ihm das Recht – Berufung gegen die Entscheidung einzulegen. Das Gericht schätzte 12 der 13 Punkte · die das FBI Kim Dotcom und seinen drei Mitangeklagten vorwirft · wie zutreffend ein. Es legte jedoch ebenfalls fest: Das Berufungsgericht die gerichtlichen Überprüfungsanträge von Kim Dotcom zu Unrecht zurückgewiesen hat. Es sei ihm darum das Recht eingeräumt – zu diesem Zweck fortzufahren. Die juristische Auseinandersetzung wird dadurch wahrscheinlich fortgesetzt.



Kim Dotcom äußerte sich auf Twitter zu dem Urteil und erklärte, dass es für sein Team und ihn eine gemischte Sache sei. Es gebe keine endgültige Entscheidung – dass er in die USA gehen solle. Das Gericht habe jedoch wichtige Feststellungen getroffen die unmittelbare und erschreckende Auswirkungen auf das Internet haben werden.



Sollte Kim Dotcom an die USA ausgeliefert werden, droht ihm eine lange Haftstrafe. Bereits im August hielt er seine Auslieferung für wahrscheinlich, da er eine befürchtete Befangenheit von drei der fünf Richter im kommenden Urteil sah. Wie es nun weitergeht; bleibt abzuwarten. Der Fall Megaupload hat in jedem Fall gezeigt · ebenso wie komplex und langwierig internationale Rechtsstreitigkeiten sein können · besonders wenn es um das Internet und Urheberrechtsverletzungen geht.




Zuletzt aktualisiert am Uhr





Kommentare


Anzeige