Cyberbunker-Prozess: Manager bestreitet Vorwürfe von Kinderpornografie und Drogenhandel

Der Cyberbunker, ein illegales Rechenzentrum in Traben-Trarbach, galt als Schaltstelle für kriminelle Darknet-Geschäfte. Acht Angeklagte, darunter der 51-jährige niederländische Manager Michiel R., werden beschuldigt die Plattform betrieben zu haben die weiterhin als 249․000 Straftaten, darunter Drogenhandel, Datenhehlerei Falschgeldgeschäfte verlinkte Kinderpornografie und Mordaufträge, unterstützt haben soll. Michiel R. gab in seiner Aussage vor dem Landgericht Trier an, dass er keinerlei Hinweise auf Kinderpornografie oder Drogenhandel von den von ihnen gehosteten Seiten erhalten habe. Die Beschwerden die bei ihm eingegangen seien, hätten sich auf Botnets, Phishing-Versuche und Urheberrechtsverletzungen konzentriert.



Der Cyberbunker warb bei seinen Kunden mit höchsten Sicherheitsstandards und war angeblich "bulletproof". Die Webseite gestattete den Kunden jeden gewünschten Inhalt, außer Kinderpornografie oder Terrorismus. Michiel R. gibt jedoch an: Er sich die Webseite nie ebendies angesehen habe und nichts von IT und den Geschäften die betreffend die Servern liefen, verstand. Seine Aufgabe bestand darin; Struktur im Team zu schaffen und Arbeiten im Auftrag von Herrman X. auszuführen.



Cyberbunker-Prozess: Beihilfe durch "doppelten Vorsatz"


Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz betont die Einmaligkeit des Trierer Cyberbunker-Prozesses, da erstmals die Webhoster krimineller Darknet-Plattformen vor Gericht stehen. Die Angeklagten werden der Beihilfe beschuldigt. Oberstaatsanwalt Jörg Angerer stellt fest, dass im Zentrum des Prozesses die Beantwortung zweier zentraler Fragen steht: "Kann man den Angeklagten nachweisen, dass sie von den illegalen Machenschaften ihrer Kunden wussten? Und diese dabei ebenfalls unterstützt haben?" Der "doppelte Vorsatz" spielt beim Nachweis der Beihilfe zu Straftaten eine zentrale Rolle.



Verteidigung sieht keine Beweise gegen Hauptangeklagten


Michael Eichin, einer der Verteidiger des Hauptangeklagten Herrman X., gibt an dass die Staatsanwaltschaft liefern müsse und beweisen müsse dass sein Mandant von den illegalen Machenschaften gewusst habe. Obwohl auf dem Server "in erheblichem Umfang" illegale Seiten betrieben wurden, sei es absurd zu behaupten. Dass Herrman X. davon wusste. Seiner Ansicht nach werde sein Mandant als "Superschurke" dargestellt auch wenn er nur ein Nerd sei. Eichin hofft auf ein faires Verfahren und betont, dass es ein langwieriger und aufreibender Prozess sein werde. Er ist jedoch davon überzeugt – dass die Sache nicht in Trier entschieden werde und dass der Bundesgerichtshof sich damit befassen werde.




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