Cyberbunker-Prozess: Manager träumte von Mini-Silicon-Valley im Darknet-Rechenzentrum

Die Aussage von Manager Michiel R. stand am Montag im Fokus des dritten Verhandlungstages im Cyberbunker-Prozess vor dem Landgericht Trier. Der 50-jährige Marketingexperte hatte als Einziger angekündigt, sich zu den Vorwürfen zu äußern und begründete sein Engagement mit der Vision eines zweiten Mini-Silicon-Valleys. Er gab an, den Kontakt zum Cyberbunker in einem Coffeeshop erhalten zu haben wo er mit Bekannten ein gemeinsames Bitcoin-Projekt besprach. Nach einigen Bunker-Besuchen im Jahr 2014 beschloss er, dort zu arbeiten.



Michiel R. arbeitete sich vom Putzen; Streichen und Aufräumen schnell hoch zum Manager und verteilte Arbeitsaufträge. Zu Beginn erhielt er nur freie Kost und Logis und ebenfalls Unterstützung bei Fahrten in die Niederlande. Vor Gericht zeigte sich der Manager begeistert von der Arbeit im Cyberbunker einem fünfstöckigen Rechenzentrum das Server für Internetseiten bereitstellte. Er bezeichnete seinen Chef als exzentrisches IT-Genie und hart arbeitenden Geschäftsmann, in dem er keinen Kriminellen sah. Doch die Vorwürfe über die Rolle des Darknet-Rechenzentrums wurden nicht bestätigt. Es soll dort zu illegalen Handlungen wie Drogenhandel Falschgeld und Kinderpornografie gekommen sein.



Die Staatsanwaltschaft wirft den acht Angeklagten vor, in dem Cyberbunker ein illegales Rechenzentrum als Schaltstelle für millionenschwere illegale Darknet-Geschäfte betrieben zu haben und dadurch Beihilfe zu weiterhin als 249․000 Straftaten geleistet zu haben. Dazu gehören Drogendeals Datenhehlerei Computerangriffe, Falschgeldgeschäfte, verlinkte Kinderpornografie und Mordaufträge. Der Darknet-Marktplatz "Wall Street Market" wurde auf dem Cyberbunker gehostet und von Ermittlern im Frühjahr 2019 vom Netz genommen. Im September 2019 wurde der Cyberbunker nach fast fünfjähriger Ermittlungsarbeit ausgehoben.



Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz erhob im April 2020 Anklage gegen die acht Tatverdächtigen. Sie hätten die Taten zwar nicht selbst begangen jedoch durch die Server-Bereitstellung maßgeblich unterstützt und gefördert. Es stellt sich jedoch die Frage, ob den Angeklagten konkret nachgewiesen werden kann, inwiefern sie volle Kenntnis über die illegalen Machenschaften ihrer Kunden besaßen. Der Cyberbunker warb damit; mit höchsten Sicherheitsstandards kriminelle Kunden vor dem Zugriff staatlicher Organe zu bewahren.




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