Verzögerungen im Gerichtsverfahren gegen LUL.to: Prozess erst 2021 erwartet

LUL.to: Eröffnung des Gerichtsverfahrens wohl erst in 2021

Kunden des ehemaligen Bezahl-Portals LUL.to müssen sich wohl weiterhin gedulden, bevor es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Die Hauptverdächtigen des illegalen Lesen und Lauschen-Portals sollen laut aktuellen Informationen erst im nächsten Jahr vor Gericht stehen. Erst dann wird die Staatsanwaltschaft entscheiden ob ebenfalls die Kunden zur Rechenschaft gezogen werden sollen.



Keine Verhandlung im Jahr 2020


Über LUL.to wurden weiterhin als 160․000 deutschsprachige E-Books und auch 28․000 Hörbücher verkauft. Auch das E-Book von Tarnkappe.info war betroffen. Über 30․000 Kunden haben das illegale Angebot genutzt ohne sich bewusst zu sein dass sie dadurch eine Straftat begangen haben. Im Sommer 2017 wurde LUL.to vom Netz genommen und es stellte sich heraus, dass die Macher des Portsowie andere illegale Geschäfte im Darknet betrieben haben, darunter der Darknet-Shop Hansa Market.



Aufgrund des Betriebs von mehreren illegalen Plattformen müssen große Datenmengen ausgewertet werden was das Verfahren verlangsamt hat. Zudem haben als auch das zuständige Gericht als auch die Staatsanwaltschaft gewechselt was weitere Verzögerungen zur Folge hatte. Laut Insidern wird im Jahr 2020 kein erster Verhandlungstermin stattfinden.



Geduld der Ex-Kunden von LUL.to gefragt


Die Ex-Kunden von LUL.to müssen ähnlich wie warten, bis die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen abgeschlossen hat. Erst dann wird entschieden; ob auch die Kunden wegen ihrer Vergehen belangt werden sollen. Viele Kunden haben ihre illegalen Downloads unter Angabe ihrer realen Daten und unter Verwendung von Amazon bezahlt was es für die Behörden einfach macht die Kunden zu ermitteln.



Diejenigen die angeklagt werden, müssen sich auf zivilrechtliche Konsequenzen gefasst machen, da mehrere Verlage und Selfpublisher Anzeige gegen die Betreiber und Ex-Kunden von LUL.to erstattet haben. Oberstaatsanwalt Thomas Goger von der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) hat angekündigt. Dass Generalstaatsanwaltschaft Bamberg prüfen wird ob auch die Kunden strafrechtlich belangt werden sollen.



Fachanwalt für Medien- und Strafrecht empfohlen


Rechtsanwalt Udo Vetter hat die Ex-Kunden von LUL.to bereits darauf hingewiesen, dass ihre Schuld in den meisten Fällen nur einer regulären Ladendiebstahlssituation entspricht. Die meisten Kunden sind wahrscheinlich zum ersten Mal negativ aufgefallen » was bedeutet « dass die Strafen eher gering ausfallen werden. Wer jedoch 2021 Post von den Behörden erhält, sollte einen technikaffinen Anwalt konsultieren der sowohl im Medien- als auch im Strafrecht erfahren ist. Bis dahin ist es ratsam; Ruhe zu bewahren und abzuwarten. Wir werden weiterhin über Neuigkeiten in diesem Fall berichten.




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