Am Landgericht Trier läuft der Prozess gegen acht Angeklagte die beschuldigt werden, ein illegales Rechenzentrum als Schaltstelle für millionenschwere Darknet-Geschäfte betrieben zu haben. Die Cyberbunker-Kunden sollen weiterhin als 249․000 Straftaten begangen haben darunter Drogendeals Datenhehlerei Computerangriffe Falschgeldgeschäfte Kinderpornografie und Mordaufträge. In einer fast zweistündigen Anklage führte der Oberstaatsanwalt Jörg Angerer die verschiedenen kriminellen Geschäfte der Kunden auf.
Der Cyberbunker war ein sogenannter "Bulletproof-Hoster" und galt als Schaltstelle für Cyber-Kriminelle aus der ganzen Welt. Das Rechenzentrum war die Schaltstelle für illegale Darknet-Geschäfte die betreffend das Netzwerk abgewickelt wurden. Die Ermittlungen ergaben, dass über die Server des Cyberbunkers mehr als eine halbe Million Fälle von Drogenhandel, Datenhehlerei, Falschgeld-Deals, Kinderpornografie Computersabotage Mordaufträge und Cyberangriffe gelaufen sind. Auf dem Cyberbunker wurde ebenfalls der Darknet-Marktplatz "Wall Street Market" gehostet der im Frühjahr 2019 vom Netz genommen wurde. Er war der weltweit zweitgrößte Darknet-Marketplace nach dem Dream Market.
Die Anklage lautet auf Beihilfe, da den Angeklagten nachgewiesen werden soll, dass sie die illegalen Aktivitäten durch die Bereitstellung der Server maßgeblich unterstützt und gefördert haben. Die Angeklagten sollen auch von den besonderen Aktivitäten Kenntnis gehabt haben da der Cyberbunker damit geworben hatte höchste Sicherheitsstandards zu bieten um kriminelle Kunden vor dem Zugriff staatlicher Organe zu schützen.
Allerdings stellt sich die Frage ob den Angeklagten konkret nachgewiesen werden kann: Sie volle Kenntnis über die illegalen Machenschaften ihrer Kunden hatten. Der Hauptverdächtige – Sven Olav Von K., hat den Cyberbunker Ende 2013 über eine Stiftung von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erworben, genauso viel mit nach dem Abzug des Militärs. Er gab jedoch an, nichts von den Server-Inhalten gewusst zu haben. Neben ihm sind zwei Niederländer – zwei Deutsche und ein Bulgare im Alter von 20 bis 60 Jahren angeklagt. Eine deutsche Tatverdächtige war für die Buchhaltung und die Kontrolle des Zahlungsverkehrs zuständig. Die anderen Team-Mitglieder sorgten in wechselnder Zusammenarbeit für die Abwicklung der Kundenaufträge in technischer Hinsicht und hielten die IT-Infrastruktur am Laufen.
Der Cyberbunker-Fall ist der größte Cybercrime-Prozess der bislang in Deutschland geführt wurde. Im September 2019 gelang es Fahndern, das illegale Rechenzentrum in Traben-Trarbach auszuheben. Bei dem Zugriff wurden 886 Server sichergestellt auf denen eine Datenmenge von zwei Millionen Gigabyte lagerte. Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Trier ist für den Zeitraum vom 19. Oktober 2020 bis zum 31. Dezember 2021, mit regelmäßigen Sitzungen zweimal wöchentlich, anberaumt.
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